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Stadtanzeiger – Mitteilungsblatt der Stadt Leuna mit den Ortschaften
Ausgabe 8/2024
Aus dem Rathaus
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Finanzamt Merseburg

Bekanntmachung über die Nachschätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens für Flächen in der Gemarkung:

Zöschen, incl. OT Zscherneddel

(§11 BodSchätzG)

In der Gemarkung Zöschen wird ab Herbst 2024 eine Nachschätzung des landwirtschaftlichen Kultur­bodens durchgeführt, um die Änderungen von Acker- und Grünlandflächen bezüglich ihrer Ertragsbedingungen zu erfassen.

Hierzu führt der Schätzungsausschuss des Finanzamtes Merseburg unter Leitung des Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS) eine örtliche Besichtigung der Flächen durch.

Die dabei ermittelten Acker- und Grünlandzahlen können von Flurbereinigungsbehörden für Wertermittlungsarbeiten innerhalb von Flurbereinigungsverfahren genutzt werden.

Die Gemeinden, die Eigentümer sowie die Nutzer der Grundstücke sind verpflichtet, den Beauftragten des Bodenschätzungsausschusses jederzeit das Betreten der Flächen zu gestatten und die von ihnen als notwendig erachteten Maßnahmen, wie z.B. Aufgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht (§15 BodSchätzG).

17.07.2024

gez. Ködel
amtl. Landwirtschaftlicher Sachverständiger