Die Ehrungsordnung der Stadt Leuna berechtigt den Bürgermeister, die Fraktionen des Stadtrates, die Ortschaftsräte sowie Vereine und kirchlichen Gemeinschaften, sofern sie in der Stadt Leuna tätig sind, Vorschläge zur Auszeichnung von Personen zu unterbreiten, die zum Neujahrsempfang des Bürgermeisters mit
| - | der Ehrennadel der Stadt Leuna |
| - | der Ehrenmedaille der Stadt Leuna |
| - | der Eintragung in das Goldene Buch der Stadt Leuna |
ausgezeichnet werden sollen.
Gewürdigt werden dabei besondere ehrenamtliche Leistungen und Verdienste um das Ansehen und die Entwicklung der Stadt Leuna auf politischem, kulturellem, sozialem und sportlichem Gebiet.
Die Vorschläge für den Neujahrsempfang 2025 müssen bis zum 18.10.2024 mit einer ausführlichen schriftlichen Begründung im Rathaus der
Bürgermeister
Michael Bedla
Stadt Leuna
Rathausstraße 1
06237 Leuna
vorliegen.
Vorschläge, die nach dem Stichtag eingehen, können leider keine Berücksichtigung mehr finden.