Es wird zur frühestmöglichen Besetzung einer weiteren Schiedsperson der Schiedsstelle der Stadt Leuna aufgerufen.
Die Aufgaben der Schiedsstelle sind im Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt festgelegt.
Gemäß 8 3 des o. g. Gesetzes muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und nach ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie soll ihre Wohnung im Schiedsstellenbezirk haben.
Sie muss das Wahlrecht besitzen und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Schiedspersonen werden für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt und sind ehrenamtlich tätig.
Bitte schlagen Sie uns geeignete Persönlichkeiten vor oder bewerben Sie sich selbst.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15.10.2024 an die
Stadt Leuna
Fachbereich Allgemeine Verwaltung und Bürgerservice
Rathausstraße 1
06237 Leuna
Tel.: 03461 2495040
E-Mail: k.buehligen@stadtleuna.de
| Ihre Bewerbungsunterlagen sollten folgende Angaben zu Ihrer Person enthalten: | |
| - | Ihren vollständigen Namen (ggf. Geburtsname), |
| - | Ihr Geburtsdatum und Geburtsort, |
| - | Ihre Anschrift, |
| - | Ihren gegenwärtigen Beruf sowie |
| - | eine kurze Schilderung Ihres bisherigen Werdegangs. |
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Ute Kaiser per E-Mail u.kaiser@stadtleuna.de oder telefonisch unter 03461 840 132 jederzeit gern zur Verfügung.