Wie jedes Jahr möchten wir Sie darauf hinweisen, dass alle Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, in bestimmten Fällen der Übermittlung der Daten zu Ihrer Person ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
Die folgenden melderechtlichen Widerspruchsrechte können jederzeit mit einer schriftlichen Erklärung ausgeübt werden; es kann nicht per E-Mail oder telefonisch widersprochen werden:
| 1. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 Bundesmeldegesetz). |
| 2. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Abs. 2 i.V.m. Abs. 5 Bundesmeldegesetz). |
| 3. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5 Bundesmeldegesetz). |
| 4. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 Bundesmeldegesetz). |
| 5. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz). |
Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, können Sie dazu auch das Formular „Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten in besonderen Fällen“ nutzen.
Das Formular finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Leuna.
Wichtiger Hinweis: Einwohner, die bereits in den Vorjahren eine solche Erklärung abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern. Die Erklärung bleibt bis zum ausdrücklichen Widerruf bestehen.
Den ausgefüllten Antrag geben Sie bitte im Einwohnermeldeamt ab oder senden ihn per Post an:
Stadt Leuna
Einwohnermeldeamt
Rathausstraße 1
06237 Leuna