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Eichberg-Kurier - Amts- und Heimatblatt der Gemeinde Lichtenberg
Ausgabe 11/2024
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Lichtenberg

Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder dies zu mindern. Deshalb verpflichtet die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm seit 2007 in fünfjährigem Turnus zur Erstellung von Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Daran anschließend müssen sich alle betroffenen Städte/Gemeinden im Rahmen einer Lärmaktionsplanung mit den gegebenenfalls vorhandenen Lärmbelastungen auseinandersetzen. Sofern notwendig, sind in Lärmaktionsplänen unter Beteiligung der Öffentlichkeit Maßnahmen zur Lärmminderung abzuwägen und festzulegen. In bundesdeutsches Recht überführt werden diese Vorgaben durch Abschnitt 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).

Durch die Auseinandersetzung mit der Verkehrslärmbelastung sollen die vorhandenen Probleme in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt und falls nötig Strategien zur Reduzierung der Lärmbelastung entwickelt werden.

Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung 2022 wurden Anfang 2023 auf der Website des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) veröffentlicht. Gemäß gesetzlicher Vorgabe sind Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr kartierungspflichtig. Berechnet wurde die Höhe der Geräuschbelastungen und die Zahl der damit betroffenen Menschen in den jeweiligen Pegelklasse. Interessierte Bürger können sich im Internetauftritt des LfULG unter folgenden Links informieren:

https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html

  • Karte der Lärmkartierung
  • Kartenanwendung im iDA öffnen / https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/laerm?

Bitte beachten Sie dabei die auf der Website eingestellte „Hilfestellung zur Interpretation der Ergebnisse der Lärmkartierung“.

Auf dem Gebiet der Gemeinde Lichtenberg wurden im Rahmen der Lärmkartierung die von einem Teilabschnitt der Bundesautobahn A4 ausgehenden Lärmbelastungen untersucht.

Gemäß § 47 d BImSchG steht die Gemeinde Lichtenberg vor der Aufgabe, sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung mit der vorhandenen und in der Lärmkartierung dargestellten Lärmsituation auseinanderzusetzen. Gegenstand der Lärmaktionsplanung sind ausschließlich verkehrliche Lärmbelastungen, auch über die im Rahmen der Lärmkartierung untersuchten Straßen hinaus, sofern relevante Konflikte durch Verkehrslärm bestehen.

Lärmaktionspläne dienen der wirksamen Verhinderung oder Minimierung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen und sind in Zuständigkeit der Städte/Gemeinden zu erstellen, im Turnus von fünf Jahren zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.

Die Gemeinde Lichtenberg beabsichtigt, im Rahmen der Lärmaktionsplanung auf die Festschreibung von Minderungsmaßnahmen im Aktionsplan zu verzichten (Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen).

Ausschlaggebend hierfür ist, dass die Umsetzung infrage kommender Maßnahmen (z.B. Begrenzung der Geschwindigkeit auf der BAB A4, Einbau lärmmindernder Beläge, Verbesserung der Abschirmung, Passiver Schallschutz, etc.) durch die Gemeinde Lichtenberg nicht realisierbar ist. Die Durchführung von Maßnahmen mit Entlastungspotenzial liegt nicht im Ermessen der Gemeinde, sondern ist von anderen Entscheidungsträgern abhängig. Des Weiteren stehen keine finanziellen Mittel für die eigenständige Umsetzung von lärmmindernden baulichen Maßnahmen zur Verfügung.

Die betroffene lokale Öffentlichkeit ist am Verfahren der Lärmaktionsplanung aktiv zu beteiligen. Bitte senden Sie uns Ihre Hinweise/Vorschläge bis zum 29.11.2024 per E-Mail: info@gemeinde-lichtenberg.de bzw. per Post: Gemeinde Lichtenberg, Hauptstr. 11, 01896 Lichtenberg zu.

Nach Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt unter Abwägung der eingegangenen Rückmeldungen die endgültige Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes im Gemeinderat.

Lichtenberg, den 25.10.2024

Thomas Wuttke
Bürgermeister