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Eichberg-Kurier - Amts- und Heimatblatt der Gemeinde Lichtenberg
Ausgabe 12/2023
Informationen der Gemeindeverwaltung
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1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Lichtenberg

Aufgrund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146) und § 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Form kommunaler Bekanntmachungen (KomBekVO) vom 17. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 693) hat der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenberg in seiner Sitzung am 23. November 2023 die folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

§ 1 wird wie folgt gefasst:

§ 1

Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Lichtenberg erfolgen, soweit nicht gesetzlich anderes bestimmt ist, in der elektronischen Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Lichtenberg mit dem Titel „Eichbergkurier“ auf der Internetseite der Gemeinde Lichtenberg (www.gemeinde-lichtenberg.de).

(2) Die elektronische Form stellt die authentische Form dar.

(3) Als Tag der Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Amtsblattes. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages des Amtsblattes vollzogen.

(4) Öffentliche Bekanntmachungen haben mit vollem Wortlaut zu erfolgen. Sofern eine Rechtsverordnung oder Satzung genehmigungspflichtig ist oder genehmigungspflichtige Teile enthält, muss auch die Tatsache der Genehmigung unter Angabe der Genehmigungsbehörde und des Datums der Genehmigung bekanntgemacht werden.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Lichtenberg, den 24.11.2023

Thomas Wuttke
Bürgermeister