Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), der §§ 2 und 9, Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) sowie des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), alle in der jeweils geltenden Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenberg in seiner Sitzung am 23. November 2023 folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:
Die Satzung über die Erhebung vom Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung in der Kindertagesstätte der Gemeinde Lichtenberg wird wie folgt geändert:
Absatz 3 der Anlage zu § 5 der Elternbeitragssatzung wird wie folgt gefasst:
Elternbeiträge
(1) Gebühren pro Monat in Euro
Die 1. Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Lichtenberg, den 24.11.2023