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Eichberg-Kurier - Amts- und Heimatblatt der Gemeinde Lichtenberg
Ausgabe 2/2025
Allgemeine Informationen
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Feststellung der Wertermittlungergebnisse

Teilnehmergemeinschaft

Ländliche Neuordnung

Wachau

Ländliche Neuordnung Wachau

Gemeinde: Wachau

Landkreis: Bautzen

Verfahrensnummer: 250051

Aktenzeichen: 62.4-780.413:250051 <8461.57

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

I. Feststellung

Der durch Sachverständige verstärkte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Wachau hat mit Beschluss Nr. 01/2025 vom 27.01.2025 gemäß §§ 32 und 33 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. 03. 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 6 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG) vom 15.07.1994 (SächsGVBl. Nr. 48/1994 S. 1429) in der derzeit gültigen Fassung die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt.

II. Begründung und Hinweise

Die Wertermittlung der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke erfolgte nach Maßgabe der §§ 27 ff. FlurbG i.V.m. §§ 5 und 6 AGFlurbG. Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden in der Teilnehmerversammlung am 03.12.2024 erläutert und anschließend vom 04.12.2024 bis einschließlich 17.01.2025 in der Gemeindeverwaltung Wachau zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt. Es wurden keine Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorgebracht.

Die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gilt für das ganze Verfahrensgebiet und ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligten bindend.

Die festgestellten Wertermittlungsergebnisse sind im Wertermittlungsrahmen (Stand 02.10.2024) und kartenmäßig in der Wertermittlungskarte M 1:5000 (Ausgabedatum: 17.09.2024) sowie der Wertermittlungskarte - Auszug Ortslage M 1:2500 (Ausgabedatum: 17.09.2024) nachgewiesen.

Die Nachweisungen über die festgestellten Wertermittlungsergebnisse werden vom 17.02.2025 bis einschließlich 03.04.2025 in der Gemeindeverwaltung Wachau, Teichstraße 2, 01454 Wachau während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt. Zusätzlich können der Wertermittlungsrahmen und die Wertermittlungskarten auch auf der Internetseite der Teilnehmergemeinschaft unter dem Link https://www.vlnsachsen.de/landkreise/bautzen/wachau/wertermittlung eingesehen werden.

III. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich an die Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Wachau beim Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen zu richten oder zur Niederschrift bei der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Wachau beim Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Sachgebiet Flurneuordnung, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz einzulegen.

Der Widerspruch kann auch in elektronischer Form eingelegt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über folgende Internetseite abrufbar: https://www.landkreis-bautzen.de/elektronische-kommunikation.php

Kamenz, den 28.01.2025

gez. Katrin Thiem
Vorstandsvorsitzende

Datenschutzrechtliche Hinweise sind veröffentlicht unter:

https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/datenschutz-in-verfahren-der-landlichen-neuordnung-9248.html