Wir weisen darauf hin, dass laut der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege, eine Reinigungspflicht der Gehwege und des Schnittgerinnes besteht (kehren, Unkrautbeseitigung.). Die Satzung kann eingesehen werden unter www.gemeinde-lichtenberg.de
Die Mitarbeiter des Bauhofs werden immer montags das Winterstreugut auf den kommunalen Straßen einsammeln.