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Eichberg-Kurier - Amts- und Heimatblatt der Gemeinde Lichtenberg
Ausgabe 4/2025
Informationen der Stadtverwaltung Pulsnitz
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Nur noch digitale Passbilder ab 1. Mai

Um einen neuen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen, sind künftig nur noch digitale Passbilder erforderlich und möglich. Fotos auf Papier sind dann nicht mehr zulässig. Konkret müssen die biometrischen Passbilder von einem zertifizierten Fotostudio (auch der dm-drogerie markt bietet dies an) per gesicherter Cloud elektronisch übermittelt werden. Als Bürger erhalten Sie so etwas wie einen QR-Code, mit dem im Bürgerbüro das Lichtbild in der Cloud gefunden und verwendet werden kann. Gleichzeitig arbeitet die Stadtverwaltung daran, dass es auch bald die Möglichkeit gibt, Passbilder vor Ort im Rathaus an Fotoautomaten aufzunehmen. Dafür fallen bundeseinheitlich 6,00 € pro Ausweisdokument an. Die Bundesdruckerei liefert bis Sommer deutschlandweit über 10.000 Geräte aus. Ein Anliefertermin verbindlich bis 1. Mai konnte bisher nicht zugesagt werden. Daher prüft die Verwaltung, ob übergangsweise alternative Geräte zum Einsatz kommen können.

Valentin Stahl, Hauptamtsleiter

Bald ist Hexenfeuer – Sicherheit geht vor

Mehr als 250 Hexenfeuer wurden für den letzten April-Tag 2024 in der gesamten Verwaltungsgemeinschaft angezeigt. Gleichzeitig war an diesem Abend die Waldbrandgefahr bereits sehr hoch, mit hoher Trockenheit und starkem Wind. Gerade auch im Sinne der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren bitten wir Sie daher folgende Hinweise zu berücksichtigen:

  • Handeln Sie in Verantwortung für sich und andere, verzichten eher einmal auf ein kleines eigenes Feuer und finden sich lieber an den zentralen gemeinsamen Feuern im Ort zusammen.
  • Verwenden Sie nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Das Verbrennen sonstiger Abfälle, wie Plastik, Alttextilien, Reifen, Möbel und Spanplatten, Hausmüll sowie Gartenabfälle, wie Laub, Gras, Grünschnitt und dergleichen ist untersagt.
  • Beachten Sie die artenschutzrechtlichen Verbote gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Zum Schutz der Kleinsäuger und Vögel sind die bestehenden Haufen einen Tag vor dem Abbrennen umzusetzen.
  • Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit. Ab Waldbrandwarnstufe 4 ist die Durchführung von Lagerfeuer nicht erlaubt! Informieren Sie sich selbstständig über die geltende Waldbrandwarnstufe.

Die Anzeige des Hexenfeuers bei der Stadtverwaltung (als sogenanntes Traditions- oder Brauchtumsfeuer) ist kostenfrei und in diesem Jahr neu auch über einen Online-Antragsassisstenten möglich. Im Rest des Jahres sind Feuer bis zu einer Grundfläche von 1m2 anzuzeigen und solche über 1m2 kostenpflichtig zu genehmigen. Nähere Informationen dazu sowie ein Hinweisblatt erhalten Sie online auf www.pulsnitz.de unter Rathaus | Stadtverwaltung | Ordnungsamt.

Heiko Hirsch, Ordnungsamtsleiter

Hundekot

Beim Ordnungsamt gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen ein.

Hundekot auf Straßen, Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Leidtragende sind Spaziergänger, die in die „Hundehäufchen“ hineintreten. Hundekot, insbesondere auf Spielplätzen ist nicht nur eine hässliche bzw. ärgerliche Angelegenheit, sondern kann auch für die Kinder gesundheitsschädlich sein. In Grün- und Erholungsanlagen, ist es untersagt Hunde frei umherlaufen zu lassen. Ist das Unvermeidliche doch einmal an einer unpassenden Stelle geschehen, bitten wir Sie, es mit den so genannten Hundetüten zu beseitigen, die an unterschiedlichen Hundekotbeutelspendern kostenlos verfügbar sind. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden!

Heiko Hirsch, Ordnungsamtsleiter