Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Lichtenberg mit den Gemarkungen Lichtenberg und Kleindittmannsdorf für das Jagdjahr 2024/2025 fand am 25.04.2025, 18.00 - 19.30 Uhr im „Weinstübel Kleindittmannsdorf“ statt. Eingeladen waren alle Jagdgenossen der Gemarkung Lichtenberg und Kleindittmannsdorf.
Anwesend waren 27 Jagdgenossen, die 536,38 ha jagdbare Fläche selbst oder per Vollmacht vertraten.
Der Bericht des Vorstandes wurde vom Jagdvorsteher J. Birnstengel abgegeben.
Den Kassenbericht trug i.V. des Kassenwarts Herr O. Wähner vor.
Die Ergebnisse der Kassenprüfung wurden vom der Kassenprüfer W. Nothing vorgetragen.
* Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
| 1. | Der Kassenbericht mit einem Endbestand (Bank + Kasse) von 26.263,63 € wurde für das Jahr 2024/25 bestätigt. |
| 2. | Der Reinertrag 2024/25 in Höhe von 4.931,10 € wurde festgestellt. Hiervon werden 2.395,00 € in eine Rücklage zur Absicherung der Regulierung von Wildschäden eingestellt. Der verbleibende Reinertrag von 2.526,10 € wird der anstehenden Ausschüttung an die Jagdgenossen zugeführt. |
| 3. | Die Hauptversammlung hat eine Ausschüttung für die Pachtjahre 2022/23, 2023/24, 2024/25 in Höhe von 10,00 €/ha beschlossen. Die Auszahlungsbeträge werden auf volle 0,50 € auf- bzw. abgerundet. |
| 4. | Dem Vorstand der Jagdgenossenschaft und den Kassenprüfern wurde für das Jagdjahr 2024/25 Entlastung erteilt. |
| 5. | Die satzungsgemäß notwendige Nachwahl eines Beisitzers im Vorstand blieb erfolglos und wurde bis zur nächsten Hautversammlung vertagt. Der Hauptversammlung lagen keine Wahlvorschläge vor und auch keiner der Jagdgenossen hat während der Hauptversammlung seine Bereitschaft erklärt, im Vorstand als Beisitzer mitzuarbeiten. |
Über die Beschlussvorlagen wurde einzeln abgestimmt. Die Abstimmung führte zu folgenden zusammengefassten Ergebnissen:
| Zustimmung Genossen: 27 | Enthaltungen Genossen: 0 | Ablehnung Genossen: 0 |
| Fläche: 536,38 ha | Fläche: 0 ha | Fläche: 0 ha |
| * | Im Rahmen der Diskussion zur erfolglosen Nachwahl eines Beisitzers im Jagdvorstand wurde von Seiten der Jagdgenossen die Frage nach der Vergütung der Tätigkeit als Jagdvorstand gestellt. Weiterhin wurde angemerkt, sich bei einer Vergütung des Vorstandes zumindest an der Ehrenamtsentschädigung der Freiwilligen Feuerwehr zu orientieren und, dass insbesondere die jüngeren Jagdgenossen sich bei der Vorstandsnachbesetzung einbringen sollten. |
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| Hierzu ist festzustellen, dass satzungsgemäß die Tätigkeit des Vorstandes ehrenamtlich erfolgt und bisher keine Vergütung hierfür vorgesehen ist. Eine Abweichung hiervon bedarf eines gesonderten Beschlusses der Hautversammlung mit Änderung der Satzung. Der Vorstand wird sich bis zur nächsten Hauptversammlung mit der Frage auseinandersetzen. Ein aktives Engagement jüngerer Jagdgenossen im Jagdvorstand wäre begrüßenswert. |
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| * | Den Bericht der Jagdpächter zur Jagdstrecke trug Herr Oswald vor. |
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| * | Frau Schubert hat sich als neue Revierförsterin vorgesellt. In ihrem Vortrag hat sie die aktuelle Struktur des Forstreviers, die Preissituation bei der Holzvermarktung über den Sachsenforst sowie die möglichen waldbaulichen Förderungen vorgestellt. |
Die Jagdgenossenschaft Lichtenberg mit den Gemarkungen Lichtenberg und Kleindittmannsdorf
hat in ihrer Hauptversammlung am 25.04.2025 eine Ausschüttung aus dem Reinertrag für die Jagdjahre 2022/23, 2023/24 und 2024/25 an die Mitglieder beschlossen. Ausgeschüttet werden 10,00 €/ha. Die Auszahlungsbeträge werden dabei auf volle 0,50 € auf bzw. abgerundet. Die Auszahlung erfolgt am:
24.05.2025 in der Zeit von 9:00 – 11:00 Uhr im Bürgerhaus Lichtenberg
In Vorbereitung der Auszahlung in 2025 werden die Auszahlungsunterlagen aktualisiert. Alle Jagdgenossen, bei denen seit der letzten Ausschüttung in 2022 Eigentumsveränderungen eingetreten sind, werden hiermit aufgefordert, dies dem Jagdvorsteher mitzuteilen und mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.
Empfangsberechtigt für die Auszahlung sind nur die Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen selbst bzw. eine durch diese schriftlich bevollmächtigte Person.
Bei Erb- und Vermögensgemeinschaften ist die Vertretung zu klären und als Auszahlungsvoraussetzung eine entsprechende Bevollmächtigung zur Entgegennahme der Ausschüttung nachzuweisen.
Nicht abgerufene Ausschüttungen verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.