Leider kommt es immer wieder vor, dass besonders an Sonn-& Feiertagen zu Hause am Haus oder im Garten lautstark gewerkelt wird. Um das friedliche Miteinander nicht zu gefährden, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger sich an die Polizeiverordnung der Stadt Pulsnitz, die auch für Lichtenberg gilt, zu halten.
§ 6 Schutz der Nachtruhe
1) Die Nachtruhe umfasst die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und an Sonn- /Feiertagen von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr. In Großnaundorf, Lichtenberg, Ohorn und Steina ist die Zeit der Nachtruhe von 0.00 Uhr bis 6.00 Uhr, feiertags und sonntags von 0.00 Uhr bis 8.00 Uhr festgelegt. Alle Handlungen während dieser Zeiten, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, sind zu unterlassen.
§ 9 Haus- und Gartenarbeiten
(1) Private Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer stören, dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nicht in der Zeit von 21:00 Uhr bis 07:00 Uhr durchgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten zählen insbesondere: der Betrieb von Rasenmähern, das Häckseln von Gartenabfällen, der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten, das Hämmern, das Sägen, das Bohren, das Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten und Matratzen
Die vollständige Polizeiverordnung kann man über unsere Homepage www.gemeinde-lichtenberg.de unter der Rubrik Satzungen, einsehen.