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Eichberg-Kurier - Amts- und Heimatblatt der Gemeinde Lichtenberg
Ausgabe 9/2024
Nachrichten aus den Vereinen
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675 Jahre Lichtenberg - Festumzug

Liebe Lichtenberger und Kleindittmannsdorfer!

Wir feiern nächstes Jahr wieder ein Jubiläum! 675 Jahre Lichtenberg! Und das sollte mit einem Festumzug als Highlight des Festwochenendes gekrönt werden.

Am 31.08.2025 wird um 11 Uhr der Festumzug starten und hoffentlich mit zahlreichen Bildern durch das Dorf ziehen. Wir freuen uns, wenn auch Ihr euch am Festumzug beteiligt und eure Firma, euren Verein oder auch euer Hobby, etc. darstellt.

Anmeldeformulare gibt es unter

https://www.gemeinde-lichtenberg.de/start.html

sowie im Weinstübel Kleindittmannsdorf, Autohaus Tübel, Gemeindeverwaltung Lichtenberg sowie bei den Organisatoren Nils und Lisa Schäfer (Parkweg 36 A).

Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer und schöne Umzugsbilder!

Teilnahmebedingungen zum Festumzug am 31.08.2025

1.

Am Festumzug können nur Gruppen/Personen und Fahrzeuge teilnehmen, welche sich beim Veranstalter innerhalb der ausgeschriebenen Frist angemeldet haben.

2.

Der Teilnehmer des Umzugs hat kein Sonderrecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Den Anweisungen von Zugleitung und Ordnern ist Folge zu leisten.

3.

Die Teilnahme von Kindern am Umzug ist nur in Begleitung einer verantwortlichen erwachsenen Person möglich. Sonderregelungen nach Absprache ausgenommen.

4.

Die von den Umzugsteilnehmern eingesetzten (Zug-)Fahrzeuge müssen über eine gültige Betriebserlaubnis und eine gültige Haftpflichtversicherung, die den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen für Unfälle und Schäden jeglicher Art abdeckt, verfügen.

5.

Für den Fahrer herrscht während der gesamten Umzugsdauer sowie für An- und Abreise ein Alkohol- und Rauschmittelverbot.

6.

Für die Überführung aller Fahrzeuge inkl. Hänger und Aufbauten, zum und vom Veranstaltungsgelände, sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.

7.

Die Fahrzeuge dürfen während des Umzugs nur in Schrittgeschwindigkeit fahren. Ein Sicherheitsabstand zwischen den einzelnen Bildern muss mind. 10 m betragen.

8.

Durch die an den Fahrzeugen angebrachten Auf- und Anbauten dürfen die Sichtverhältnisse für den Fahrzeugführer und die Lenkung nicht beeinträchtigt werden. Für Personen, die auf den Fahrzeugen mitfahren, müssen geeignete Absturzsicherungen (Geländer, Netze, Sitzplätze, etc.) vorhanden sein. Die Fahrzeuge müssen an den Seiten ausreichend gesichert sein, damit keine Personen unter die Fahrzeuge geraten können. Sämtliche Räder, welche nicht ausreichend verkleidet werden können, müssen durch Begleitpersonen gesichert werden.

9.

Zum Abwurf aus den Umzugsbildern ist lediglich Kleinnaschwerk erlaubt. Eine Beschallung ist nur begrenzt erlaubt, um die Spielmannszüge nicht zu beeinflussen.

10.

Aller innerhalb der Umzugsbilder anfallende Müll ist von den Umzugsteilnehmern selbst mitzunehmen und zu entsorgen.

11.

Während des Stellens zum Umzug und beim Umzug selbst, ist auf die Zuschauer Rücksicht zu nehmen. Speziell Kinder können durch ihren spontanen Handel in Gefahr geraten.

12.

Das Stellen des Umzugs kann ab 9:00 Uhr auf dem Körnerweg erfolgen. Die Zufahrt ist ausschließlich aus Richtung Kleindittmannsdorf möglich. Nach dem Umzug müssen die beteiligten Fahrzeuge die öffentlichen Straßen und Plätze geräumt haben.

13.

Das Abbrennen von Pyrotechnik jeglicher Art ist verboten. Beleidigungen und/oder sonstige verbale Entgleisungen gegenüber Zuschauern sind zu unterlassen.

14.

Für jede am Umzug beteiligte Gruppe ist eine verantwortliche Person dem Organisator zu benennen. Diese ist für die Einhaltung der Veranstaltungsbedingungen und die Belehrung aller Teilnehmer der Gruppe verantwortlich. Die verantwortliche Person unterzeichnet den Erhalt der Veranstaltungsbedingungen.

15.

Jedem Umzugsteilnehmer wird nach Anmeldung eine Umzugsnummer zugeteilt. Diese Nummer ist eigenverantwortlich und selbständig am Bildanfang deutlich sichtbar anzubringen