Ende Januar 2023 läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Die Gemeindeverwaltung Löbnitz appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig bei ihrem Finanzamt abzugeben.
Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen unserer Gemeinde. Alle Grundsteuereinnahmen bleiben direkt vor Ort. Mit ihnen finanzieren wir unter anderem den Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen.
Über die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer und das „Wofür die Grundsteuer“ informiert auch ein Video: https://www.youtube.com/watch?v=7AL6c8faBHk
Ausschließlich die Finanzämter sind für die Bewertung im Rahmen der Grundsteuer zuständig, dass ändert sich auch nicht mit der Reform. D. h. das Finanzamt ermittelt anhand der Feststellungserklärungen den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag für den Grundbesitz.
Erst wenn alle Grundsteuermessbeträge für die Grundstücke in der Gemeindeverwaltung Löbnitz vorliegen, kann der Gemeinderat im Jahr 2024 über den Grundsteuerhebesatz ab 2025 entscheiden. Ohne Mitwirken der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer durch fristgerechte Abgabe der Feststellungserklärung, kann eine sachgerechte Debatte über die örtlichen Hebesätze nicht stattfinden.
Wir bitten daher um Ihre Mithilfe.
Alle wichtigen Informationen finden die Eigentümerinnen und Eigentümer unter www.grundsteuer.sachsen.de. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) mit dem Link: https://www.finanzamt.sachsen.de/grundsteuerportal-sachsen-2022-11796.html zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z. B. Gemarkung, Flurstückszähler und -nenner, amtliche Fläche, Bodenrichtwert oder Ertragsmesszahl für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, ist über diese Internetseite zu erreichen. Die im Grundsteuerportal hinterlegten Daten geben den Stand der Informationen im Liegenschaftskataster bzw. Grundbuch sowie den Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse zum Stichtag 1. Januar 2022 wieder. Eine Abfrage im Vermessungs- und Katasteramt oder beim Grundbuchamt ist daher nicht notwendig. Darüber hinaus gibt es unter www.grundsteuer.sachsen.de Erklär-Videos und Ausfüllanleitungen
für ELSTER. Die Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen und können auch zum Nachlesen heruntergeladen werden. Zudem sind viele hilfreiche Informationen auf der Internetseite zu finden, jeweils für Mieter und Pächter, Eigentümer, Land- und Forstwirte, Kommunen, Steuerberater, Erbbauberechtigte.
Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamts Eilenburg ist unter der Rufnummer 03423 660-4444 zu erreichen.
| ➢ | Möglichkeiten der Abgabe: | |
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| • | Kostenlos online mit ELSTER-Zertifikat: www.elster.de (Übrigens: Die Abgabe der Steuererklärung ist auch über das Zertifikat von Angehörigen erlaubt.) |
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| • | Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie unbebaute Grundstücke steht ein weiterer kostenloser Online-Service zur Abgabe der Grundsteuererklärung zur Verfügung – „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ (mit und ohne ELSTER-Zertifikat nutzbar), Link: https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de. |
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| • | Elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten |
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| • | Wenn die Online-Abgabe mangels entsprechender Technik nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt. |
| ➢ | Serviceangebote der Finanzämter: | |
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| • | Ausführliche Informationen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär-Videos https://www.youtube.com/watch?v=kYdl-GlM4kk zur Grundsteuerreform: www.grundsteuer.sachsen.de |
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| • | Grundsteuerportal (Geodatenportal): |
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| https://www.finanzamt.sachsen.de/grundsteuerportal-sachsen-2022-11796.html |
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| • | Grundsteuer-Hotline unter 03423/660-4444 (Dienstag 15 bis 18 Uhr, Donnerstag 9 bis 12 Uhr) |
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Rückfragen zur Flurneuordnung (ungetrennte Hofräume) beantworten Herr Hindemith: 03421 7583250, Frau Treder: 03421 7583252 | |
(angelehnt an den Musteraufruf des Sächsischen Städte- und Gemeindetag vom 22.12.2022 aus den Informationen zur Reform der Grundsteuer)