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Amtsblatt der Gemeinde Löbnitz
Ausgabe 1/2024
Informationen und Mitteilungen
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Einladung zur Aufklärungsversammlung

Abdruck

Geplante Ländliche Neuordnung „Sprödaer Wald“

Stadt:

Delitzsch und

Gemeinde:

Schönwölkau

Landkreis:

Nordsachsen

Einladung zur Aufklärungsversammlung

Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung (ALN) hält am

Dienstag, den 05. März 2024, um 18.00 Uhr

im Bürgerhaus Selben, Zum Amt 6, Ortsteil Selben, 04509 Delitzsch

eine Aufklärungsversammlung über die Durchführung eines Verfahrens der Ländlichen Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in folgenden Gemarkungen ab:

Gemarkung

Beteiligung

Beschreibung

Beerendorf Flur 4

teilweise

die Flurstücke des Sprödaer Waldes

Beerendorf Flur 5

vollständig

alle Flurstücke

Spröda Flur 1

teilweise

die Flurstücke der Bachaue nördlich der Waldfläche bis zum

ehemaligen Weg

Spröda Flur 2

teilweise

die Flurstücke südlich des Verbindungsweges Wannewitz –

Spröda (Wannewitzer Weg)

Brinnis Flur 6

teilweise

die Flurstücke der Landwirtschaftsfläche südlich und westlich des Verbindungsweges Wannewitz – Spröda (Wannewitzer Weg) und westlich von Wannewitz und der Kreisstraße K 7443

Brinnis Flur 4

teilweise

die Flurstücke der Landwirtschaftsfläche westlich der Kreisstraße

K 7443

Brinnis Flur 3

teilweise

die Flurstücke der Landwirtschaftsfläche des Schlages nördlich der

Kreisstraße K 7443 sowie nördlich von Brinnis die Flurstücke der Waldflächen (Gartenstücke, Triftholz) und daran angrenzende Flurstücke

Brinnis Flur 2

teilweise

Landwirtschaftsflächen die südlich an den Sprödaer Wald angrenzen

Brinnis Flur 1

teilweise

Landwirtschaftsflächen der Bachaue des Sprödaer Bachs

Aus diesem Grund werden alle Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden bzw. Anlagen und die Erbbauberechtigten sowie auch die der angrenzenden Fluren eingeladen.

Das ALN klärt über Ziel und Zweck des beabsichtigten Waldflurbereinigungsverfahrens, über den zeitlichen und verfahrenstechnischen Ablauf, die zu planenden gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie über die voraussichtlich anfallenden Kosten und deren Finanzierung auf.

Der Erfolg des Flurbereinigungsverfahrens hängt von der Mitwirkung aller Eigentümer ab. Deshalb werden alle Eigentümer aufgefordert, an der Neuordnung intensiv mitzuwirken, denn das Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ist für die Grundstückseigentümer und Bewirtschafter von erheblicher Bedeutung.

Das Verfahren wird durch den Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Taura, begleitet.

Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit.

Eilenburg, den 04. Januar 2024

gez. Wirsching
Amtsleiter
Amt für Ländliche Neuordnung