| Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil: | |
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ OT Reibitz der Gemeinde Löbnitz |
| 3.1. | Beschluss zum Abstimmungsverfahren über die Abwägung zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ OT Reibitz der Gemeinde Löbnitz |
| 3.2. | Abwägungsbeschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ OT Reibitz der Gemeinde Löbnitz |
| 3.3. | Beratung und Beschlussfassung zum Billigungs- und Offenlegungsbeschluss des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ OT Reibitz der Gemeinde Löbnitz |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung von Bauangelegenheiten |
| 4.1. | Information über die Anzeige eines Bauvorhabens – Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Carport in Löbnitz |
| 4.2. | Information über die Anzeige eines Bauvorhabens – Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Fertiggaragen in Löbnitz |
| 5. | Informationen des Bürgermeisters |
| 6. | Bürgerfragestunde |
| 7. | Kontrolle der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2025 |
| Nichtöffentlicher Teil: | |
| 8. | Sonstiges |
| 9. | Kontrolle der Niederschrift des nichtöffentlichen Teiles der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2025 |
Zum Tagesordnungspunkt 1:
Der Bürgermeister begrüßte die Damen und Herren Gemeinderäte sowie die Gäste zur Gemeinderatssitzung.
Zum Tagesordnungspunkt 2:
Zur Sitzung des Gemeinderates wurde form- und fristgerecht eingeladen.
Der Gemeinderat war mit 11 anwesenden Gemeinderäten beschlussfähig. Die vorliegende Tagesordnung wurde bestätigt.
Zum Tagesordnungspunkt 3:
3.1.
Beschlussvorlage 01/2026
Beschluss zum Abstimmungsverfahren über die Abwägung zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ OT Reibitz der Gemeinde Löbnitz
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz beschließt über das Abwägungsprotokoll vom 03.12.2025 mit den angeführten Abwägungen zu den vorliegenden Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf (89 Seiten gemäß Anlage) im Block abzustimmen.
Der Beschluss-Nr. 01/2026 wurde einstimmig gefasst (11:00:00).
RM Ruppert erschien.
3.2.
Beschlussvorlage 02/2026
Abwägungsbeschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ OT Reibitz der Gemeinde Löbnitz
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz beschließt die im Abwägungsprotokoll vom 03.12.2025 zum Vorentwurf angeführten Abwägungen zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf (89 Seiten laut Anlage).
Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange und die Bürger, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Ergebnis der Abwägung zu benachrichtigen.
Der Beschluss hat nur mit der Anlage Gültigkeit.
Sach- und Rechtslage:
In der Zeit vom 21.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025 fand die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 04.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in einem Abwägungsprotokoll zusammengestellt. Das beauftragte Planungsbüro hat gemeinsam mit der Verwaltung Abwägungsvorschläge erarbeitet, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorliegen. Der Beschluss erfolgt zur Dokumentation des Abwägungsprozessen.
Anlage:
Abwägungsprotokoll zum Vorentwurf, Stand 03.12.2025
Der Beschluss-Nr. 02/2026 wurde einstimmig gefasst (12:00:00).
RM Dr. Friedrich erschien.
3.3.
Beschlussvorlage 03/2026
Billigungs- und Offenlegungsbeschluss des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz OT Reibitz der Gemeinde Löbnitz
Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung in der Fassung vom Dezember 2025 wird gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Gleichzeitig holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB ein.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beteiligungszeitraum zu bestimmen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden über die Beteiligung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Sach- und Rechtslage:
Mit Datum vom 03.12.2025 liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung vor. Die im Abwägungsprotokoll angeführten Belange wurden in die Planunterlagen eingearbeitet. Folgende, wesentliche Änderungen wurden vorgenommen:
Blendgutachten: Mit dem Datum von 24.10.2025 liegt ein Gutachten zur potenziellen Blendwirkungen durch das geplante Vorhaben vor. Im Ergebnis ist festzustellen, dass entlang der Löbnitzer Straße und der im Süden verorteten Wohnhäuser keine Lichtimmissionen zu erwarten sind. Die Messpunkte entlang der B 183 a lassen darauf schließen, dass es in diesem Bereich zu Lichtimmissionen kommen kann. Die Ergebnisse des Gutachtens sowie daraus resultierende Maßnahmen wurden in der Begründung und im Umweltbericht ergänzt.
Erweiterte Prüfung des Artenschutzes: Basierend auf aktuellen fachlichen Erkenntnissen wurde im Ergebnis einer erneuten Auseinandersetzung und Prüfung des Artenschutzes zur Lebensraumsicherung von Offenlandarten, insbesondere der Feldlerche, eine Ausgleichsmaßnahmen ergänzt.
Anpassung Maßnahme entlang der Löbnitzer Straße
Entlang der Löbnitzer Straße wurde die Anlage eines Feldfreistreifens mit Ausgestaltung festgesetzt. Im Bereich des Freistreifens soll eine lückenhafte Bepflanzung mit gebietsheimischen Sträuchern und Obstbäumen erfolgen.
Speicherausschluss TF1
Anlagen zur Speicherung sind nur innerhalb der Teilfläche 2 zulässig.
Mit dem Beschluss zur Beteiligung erfolgt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden werden gemäß § 4 Abs 2 und § 2 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans gebeten. Die Beteiligung ist ortsüblich bekannt zu machen, der Zeitraum der Beteiligung ist im Zeitraum 09. Februar bis 13. März 2026 vorgesehen.
| Anlagen: | |
| - | Planzeichnung |
| - | Begründung mit Anlage 1 |
| - | Umweltbericht mit Artenschutzfachbeitrag |
| - | Faunistisches Fachgutachten Avifauna mit Anlage |
| - | Faunistisches Fachgutachten Reptilien und Amphibien mit Anlage |
Der Beschluss-Nr. 03/2026 wurde einstimmig gefasst (13:00:00).
Zum Tagesordnungspunkt 4:
4.1.
Entsprechend der vom Gemeinderat Löbnitz am 27.06.2016 beschlossenen Satzung zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 14 „Wohn- und Gewerbegebiet Scholitzer Weg“ wurde der Gemeindeverwaltung Löbnitz ein Bauvorhaben betrifft den Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Carport angezeigt.
4.2.
Entsprechend der vom Gemeinderat Löbnitz am 30.08.2010 beschlossenen Satzung zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 8 „Zschernweg Löbnitz“ wurde der Gemeindeverwaltung Löbnitz ein Bauvorhaben betrifft den Neubau eines Einfamilienhauses und zwei Fertiggaragen angezeigt.
Zum Tagesordnungspunkt 5:
1.
Der Bürgermeister informierte darüber, dass ein Antrag auf Hundesteuerermäßigung eingegangen ist. Es wird um Reduzierung der Hundesteuer für anerkannte Begleithunde gebeten. Der Gemeinderat lehnte den Antrag ab.
2.
Der Bürgermeister informierte zum Stand der Bauarbeiten in der Grundschule Löbnitz.
3.
Der Bürgermeister informierte darüber, dass der Winterdienst gut durch den Bauhof durchgeführt wurde und bedankte sich in diesem Zusammenhang beim Bauhof. Er erklärte, dass nur eine begrenzte Anzahl an Mitarbeitern und eine begrenzte Anzahl an Technik zur Verfügung steht. Er erläuterte, dass 25 km Straßen und Wege im Gemeindegebiet zu räumen sind und die Straßen ja mindestens 2 x befahren werden müssen (je ein Mal in jeder Fahrtrichtung).
Er bedankte sich auch bei der Agrargesellschaft Leinetal Sausedlitz, welche den Winterdienst auf der Straße zwischen Reibitz und Sausedlitz durchgeführt hat.
Der Bauhof hat in der Nacht gearbeitet und auch vorbeugend gestreut.
Zum Tagesordnungspunkt 6:
Im Rahmen der Bürgerfragestunde wurden aktuelle Fragen der anwesenden Bürger und Gemeinderäte behandelt.
Zum Tagesordnungspunkt 7:
Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2025 wurde in der vorliegenden Form beschlossen.
Nichtöffentlicher Teil:
Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.