| Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil: | |
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung |
| 3. | Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ OT Reibitz der Gemeinde Löbnitz |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung von Bauangelegenheiten |
| 4.1. | Beschluss - Auftragsvergabe 2. BA Fliesenarbeiten für die Maßnahme Sanierung der Grundschule Löbnitz |
| 4.2. | Beschluss - Auftragsvergabe 2. BA Estricharbeiten für die Maßnahme Sanierung der Grundschule Löbnitz |
| 4.3. | Beschluss - Auftragsvergabe 2. BA WC-Trennwände für die Maßnahme Sanierung der Grundschule Löbnitz |
| 4.4. | Beschluss über einen Nachtrag zur Auftragsvergabe Elektroarbeiten für die Maßnahme Sanierung der Grundschule Löbnitz |
| 4.5. | Information über die Anzeige eines Bauvorhabens - Errichtung einer Flugzeugunterstellhalle als Typenhalle in Roitzschjora |
| 5. | Informationen des Bürgermeisters |
| 6. | Bürgerfragestunde |
| 7. | Kontrolle der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Gemeinderatssitzung vom 14.10.2024 |
| Nichtöffentlicher Teil: | |
| 8. | Sonstiges |
| 9. | Kontrolle der Niederschrift des nichtöffentlichen Teiles der Gemeinderatssitzung vom 14.10.2024 |
Zum Tagesordnungspunkt 1:
Der Bürgermeister begrüßte die Damen und Herren Gemeinderäte sowie die Gäste zur Gemeinderatssitzung.
Zum Tagesordnungspunkt 2:
Zur Sitzung des Gemeinderates wurde form- und fristgerecht eingeladen.
Der Gemeinderat war mit 13 anwesenden Gemeinderäten beschlussfähig.
Die Tagesordnung wurde in der vorgelegten Form bestätigt.
Zum Tagesordnungspunkt 3:
Beschlussvorlage 57/2024
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ OT Reibitz der Gemeinde Löbnitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 28.10.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ OT Reibitz.
Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren gemäß § 8 Abs. 4 BauGB als vorzeitiger Bebauungsplan. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 496, 497, 500, 501 und 502 der Gemarkung Sausedlitz Flur 3 sowie 6/11, 6/12, 6/14, 6/16, 6/18, 6/20, 6/22, 6/24, 6/26, 6/28, 6/30, 21/1 bis 21/8, 21/10 bis 21/15, 21/16 (teilweise), 21/17 bis 21/25, 21/26 (teilweise), 21/27 bis 21/30, 25 (teilweise) und 42/24 (teilweise) der Gemarkung Reibitz Flur 1. Das Plangebiet, nördlich der Ortslage Reibitz, weist eine Fläche von ca. 107 ha auf.
| Folgende Planungsziele sollen erreicht werden: | |
| - | politisches Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieproduktion und somit Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung |
| - | Nutzung einer intensiv genutzten, landwirtschaftlichen Fläche als Fläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen |
| - | Erzeugung von Strom aus Solarenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes |
| - | Naturschutzfachliche Aufwertung der Flächen u.a. durch die Anlage von Gehölzstrukturen und extensiven Grünflächen |
| - | Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung |
| - | die Zahlung von 0,2 Cent je erzeugte Kilowattstunde nach § 6 EEG an die Gemeinde Löbnitz |
Die Kosten für das Bebauungsplanverfahren werden im Rahmen einer städtebaulichen Vereinbarung durch den Investor getragen.
| Anlagen: | |
| - | Übersichtsplan Geltungsbereich |
| - | Antrag auf Aufstellung mit Vorhabenbeschreibung |
| Der Beschluss-Nr. 57/2024 wurde einstimmig gefasst (13:0:0). | |
Zum Tagesordnungspunkt 4:
4.1.
Beschlussvorlage 58/2024
Der Gemeinderat Löbnitz beschließt die Vergabe der Leistung 2. BA Fliesenarbeiten zur Maßnahme Sanierung der Grundschule Löbnitz an die Firma Fliesen-Witzig GmbH & Co. KG, Reichsstr. 12 a, 04862 Mockrehna aufgrund der Prüfung und des Vergabevorschlages des Planungsbüros zu einem Bruttopreis von 63.207,85 €.
Der Beschluss-Nr. 58/2024 wurde einstimmig gefasst (13:0:0).
4.2.
Beschlussvorlage 59/2024
Der Gemeinderat Löbnitz beschließt die Vergabe der Leistung 2. BA Estricharbeiten zur Maßnahme Sanierung der Grundschule Löbnitz an die Firma BPB Bauprofi Brandis GmbH, Grimmaische Straße 9, 04821 Brandis aufgrund der Prüfung und des Vergabevorschlages des Planungsbüros zu einem Bruttopreis von 5.855,82 €.
Der Beschluss-Nr. 59/2024 wurde einstimmig gefasst (13:0:0).
4.3.
Beschlussvorlage 60/2024
Der Gemeinderat Löbnitz beschließt die Vergabe der Leistung 2. BA WC-Trennwände zur Maßnahme Sanierung der Grundschule Löbnitz an die Firma SANA Trennwandbau GmbH,
Obere Tratt 10, 92706 Luhe-Wildenau aufgrund der Prüfung und des Vergabevorschlages des Planungsbüros zu einem Bruttopreis von 23.747,64 €.
Der Beschluss-Nr. 60/2024 wurde einstimmig gefasst (13:0:0).
4.4.
Beschlussvorlage 61/2024
Der Gemeinderat Löbnitz beschließt einen Nachtrag über Zusatzleistungen zur Auftragsvergabe der Elektroarbeiten für die Maßnahme Sanierung der Grundschule Löbnitz an die Firma Bau- und Haustechnik Bad Düben GmbH, Torgauer Straße 33, 04849 Bad Düben aufgrund des Angebotes vom 30.09.2024 und der Prüfung des Planungsbüros zu einem Bruttopreis von 34.292,34 €.
Der Beschluss-Nr. 61/2024 wurde einstimmig gefasst (13:0:0).
4.5.
Information an den Gemeinderat
Entsprechend der vom Gemeinderat Löbnitz am 23.04.2018 beschlossenen Satzung zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 13 „Luftfahrtbezogenes Sondergebiet Verkehrslandeplatz Roitzschjora“ wurde der Gemeindeverwaltung Löbnitz ein Bauvorhaben betrifft die Errichtung einer Flugzeugunterstellhalle als Typenhalle auf dem Flurstück 173/43 der Flur 1 in der Gemarkung Roitzschjora angezeigt.
Zum Tagesordnungspunkt 5:
1.
Der Bürgermeister informierte zum Stand der Bauarbeiten in der Grundschule Löbnitz.
2.
Der Bürgermeister informierte darüber, dass eine Bewerbung für die ausgeschriebene Stelle Bauhofmitarbeiter eingegangen ist.
Zum Tagesordnungspunkt 6:
Im Rahmen der Bürgerfragestunde wurden aktuelle Fragen der anwesenden Bürger und Gemeinderäte behandelt.
Zum Tagesordnungspunkt 7:
Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 14.10.2024 wurde in der vorliegenden Form beschlossen.
Nichtöffentlicher Teil:
Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.