Die Finanzverwaltung der Gemeinde Löbnitz teilt die verbindlichen Fälligkeitstermine für 2025 mit. Zahlungspflichtige, die kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir, diese Termine bei den Überweisungen unbedingt einzuhalten. Das Formular zur Erteilung einer SEPA-Einzugsermächtigung ist in der Gemeindeverwaltung zu erhalten oder steht auf unserer Internetseite als Download bereit https://loebnitz-am-see.de/buerger-gemeinde/formulare/.
Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer
| 15.02., 15.08. | Halbjahreszahler und Kleinbeträge hälftig, wenn nicht mehr als 30 € |
| 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. | Quartalszahler |
| 01.07. | Jahreszahler auf Antrag |
| 15.08. | Jahreszahler ohne Antrag und Kleinbeträge bis 15 € |
Hundesteuer, Garten- und Garagenpacht
| 15.02. | Fälligkeitstermin |
Elternbeiträge
| 15. d. lfd. M. | jeweils fällig zum 15. des laufenden Monats |