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Amtsblatt der Gemeinde Löbnitz
Ausgabe 11/2024
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Wichtiger Hinweis zur Zustellung des Amtsblattes

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, sehr geehrte Leserinnen und Leser,

wir möchten Sie über folgende Änderungen bei der Zustellung des Amtsblattes ab Januar 2025 informieren. Das Amtsblatt als das amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Löbnitz wird Ihnen monatlich durch die Deutsche Post AG zugestellt. Jeder Empfänger von unadressierten, sogenannten POSTAKTUELL-Sendungen oder auch Postwurfsendungen hat ein Selbstbestimmungsrecht, sich von unerwünschten Einflüssen, so auch Werbung, freizuhalten. Soweit Sie dieses Selbstbestimmungsrecht ausüben möchten, wird dies üblicherweise durch einen Sperrvermerk (Hinweis) am Briefkasten (z.B. „Keine Werbung“) zum Ausdruck gebracht. Liegt ein solcher am Briefkasten vor, wünscht der jeweilige Empfänger den Einwurf von POSTAKTUELL-Sendungen oder auch Postwurfsendungen nicht. Da das Amtsblatt Werbung enthält, darf er aufgrund neuer gesetzlicher Auflagen und durch Mitteilung der Bundesnetzagentur nur noch in Briefkästen eingeworfen werden, die keinen Aufkleber bzw. Hinweis wie z.B. „Keine Werbung“ oder ähnliches tragen. Alle Briefkästen, die Werbeeinwurfverbote vorhalten, können ab Januar 2025 leider kein Amtsblatt mehr zugestellt bekommen. Die Haushalte, welche solch einen Vermerk an ihrem Briefkasten haben, können sich das Amtsblatt kostenlos in der Gemeinde Löbnitz zu den regulären Öffnungszeiten abholen. Jederzeit abrufbar bleibt das aktuelle Amtsblatt sowie vorherige Ausgaben natürlich auf unserer Internetseite unter www.loebnitz-am-see.de/buerger-gemeinde/amtsblatt-loebnitz/

Wir bedauern diese Einschränkungen sehr, sind jedoch an die rechtlichen Rahmenbedingungen gebunden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

D. Hoffmann
Bürgermeister