Die Finanzverwaltung der Gemeinde Löbnitz informiert vorab, dass für das Jahr 2025 neue Grundsteuerbescheide im / ab Januar 2025 versandt werden.
Wichtiger Hinweis für Garagen- und Gartenpächter: Die Grundsteuerpflicht der Pächter/innen für gepachtete Flächen von der Gemeinde (Garagen, Gärten, sonstige Flächen) entfällt ab dem 01.01.2025.
Hinweise zur Land- und Fortwirtschaft: Das Finanzamt Eilenburg hat eine Vielzahl neuer Bewertungen für land- und forstwirtschaftliche Flächen aufgrund der Abgabe der Grundsteuererklärungen durch die Grundstückseigentümer vorgenommen. Die durch das Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbeträge liegen dabei auch im Centbereich und im niedrigen Eurobereich. Die Gemeindeverwaltung hat bzw. verarbeitet alle vom Finanzamt übermittelten Datensätze in einem Grundsteuerbescheid, um eine Datenfortschreibung (z.B. bei einem späteren Eigentümerwechsel) zu gewährleisten.