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Amtsblatt der Gemeinde Löbnitz
Ausgabe 2/2024
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Löbnitzer Altglas-Platz im Zschernweg ist eine wilde Müllkippe

Jeder kennt die Situation, seine leeren Glasbehälter entsorgen zu müssen. Doch Glas ist nicht gleich Glas! Seit geraumer Zeit fällt auf, dass der Altglas-Platz im Zschernweg zusehends vermüllt und zum illegalem Ablageplatz wird. Darüber ärgern sich nicht nur wir, die Anwohner/-innen, die Bürger/-innen unserer Gemeinde, sondern auch Touristen und Gäste.

Für die Reinigung ist nicht unser Betriebshof verantwortlich, der bereits schon wöchentlich 59 Stellen zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung hat. Für die Ordnung und Sauberkeit an Altglas-Plätzen ist die dafür zuständige Institution, die Stadtwirtschaft Eilenburg GmbH, zuständig. Diese ist über die REMONDIS Eilenburg GmbH bereits darüber informiert, die Reinigung des Platzes vornehmen.

In den Ortschaften der Gemeinde Löbnitz gibt es insgesamt 11 Entsorgungsstandorte der Glascontainer, welche durch die REMONDIS Eilenburg GmbH turnusmäßig geleert werden.

Orte

Entsorgungsstandorte Glascontainer

Löbnitz

Bitterfelder Straße, Parkstraße, Raiffeisenstraße, Schulgasse, Zschernweg, Ferienhausgebiet Mühlfeldsee

Roitzschjora

Triftweg

Reibitz

Kirchstraße, Sausedlitzer Straße

Sausedlitz

Dorfstraße, Hauptstraße

In die Glascontainer gehören, getrennt nach Farben, Glasflaschen (ohne Pfand), Glasverpackungen von Lebensmitteln und Glasbehälter (Medizin, Kosmetik).

Nicht über die Glascontainer zu entsorgen sind feuerfestes Glas, Keramik, Fensterglas, Glühlampen/Energiesparlampen, Porzellan, Spiegel, Steingut, Trinkgläser und Vasen.

Es gibt für jede Art von Abfall dafür vorgesehene und uns allen bekannte offizielle Entsorgungsstellen. Über unsere Internetseite https://loebnitz-am-see.de/service/muellabfuhr/ können Sie sich informieren und erhalten einen Überblick über die für Sie zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Abfallentsorgung.

‌Das Abladen von Müll an Orten, die nicht für die Entsorgung vorgesehen sind, ist generell verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Beim Auffinden von illegal abgelegten Müll wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Löbnitz oder nutzen unseren Mängelmelder auf unserer Internetseite: https://loebnitz-am-see.de/buerger-gemeinde/maengelmelder/

Wir alle wünschen uns eine saubere Gemeinde und jeder Einzelne kann dazu beitragen.

Vielen Dank!

Löbnitz, den 13.02.2024

D. Hoffmann
Bürgermeister