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Amtsblatt der Gemeinde Löbnitz
Ausgabe 2/2024
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Informationen der Gemeindeverwaltung

Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH teilte uns mit, dass die archäologischen Feldarbeiten, im Vorlauf zur Maßnahme Erd- u. Verkehrsbau, abgeschlossen wurden. Das Landesamt für Archäologie in Dresden hat das Baufeld für die weiteren Arbeiten zum Los 03 Erd- und Verkehrsbau freigegeben. Momentan erfolgen die Verfüllarbeiten der Bereiche der archäologischen Grabungen.

Außerdem informierte die LMBV GmbH über folgenden Ablauf zum Stand 23.01.2024:

Ab sofort beginnen die Baumaßnahmen zu Los 03 und diese sind voraussichtlich bis Anfang Juli 2024 geplant. In dieser Zeit gilt ein Betretungsverbot für das Baufeld! Um das Baufeld herum kann es zu Einschränkungen für Fußgänger, Radfahrer und Besucher kommen.

Die wesentlichen Leistungen im Ausführungszeitraum sind:

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Herstellung einer neu gestalteten, terrassierten Uferböschung,

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Herstellung angemessen dimensionierter Strandbereiche

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Anlage von Erdwällen in den Randbereichen als Sicht- und Lärmschutz (H 2 m)

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Neutrassierung des bereits vorhandenen Wirtschaftsweges

Diese Arbeiten im Strandbereich sind eine der Maßnahmen zur Erlangung der Allgemeinverfügung „Nutzung Seelhausener See“. Mit der Allgemeinverfügung wird das Baden und weitere Nutzungen des Sees geregelt. Im neugeschaffenen Strandbereich ist ein freier Zugang für die Öffentlichkeit gegeben. Die Art und der Umfang der Bebauung im Ferienhausgebiet „Seelhausener See - Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“ außerhalb des Strandbereiches, befinden sich noch in der Phase der Erarbeitung eines Vorschlages der Planer. Dieser Vorschlag wird dem Gemeinderat vorgelegt und anschließend in einer Einwohnerversammlung vorgestellt.

Löbnitz, den 13.02.2024

D. Hoffmann
Bürgermeister