Im „Zschernweg“ ist bisher keine separate Verkehrsfläche für die Fußgänger vorhanden, sodass die Fußgänger nur unter Benutzung der Fahrbahn und der angrenzenden unbefestigten Flächen beispielsweise den örtlichen Konsum, die Anschlüsse an den ÖPNV oder die Schule und Kita im Ortskern erreichen können. Der Anbau des einseitigen Gehweges ist beginnend an der Kreisstraße K 7449 bis zur Einmündung „Straße der Jugend“ vorgesehen. In einem 1. Abschnitt soll der Gehweg bis zur Einmündung „Am Wolfgraben“ geführt werden.
Nach einigen Verzögerungen konnten nun die Arbeiten für den Anbau des Gehweges im 1. Bauabschnitt ausgeschrieben und beauftragt werden. Die Ausführung der Arbeiten ist im Zeitraum März bis Juli 2024 vorgesehen.
Weiter sollen im Zuge der Wegebauarbeiten die noch vorhandenen Freileitungen durch erdverlegte Kabel ergänzt und die zugehörigen Hausanschlüsse erneuert werden. Zudem ist die Neu- bzw. Umverlegung eines Mittelspannungskabels vorgesehen. Dies gleich im gesamten Straßenverlauf bis zur Einmündung „Straße der Jugend“. Zeitgleich wird damit auch die Straßenbeleuchtung im gesamten Straßenverlauf erneuert.
Eine Straßenentwässerung ist in der Straße bisher nicht vorhanden. Im Bereich des neuen Gehweges wird eine Rigole zur Entwässerung des Regenwassers eingebaut. Diese wird im Vorgriff bereits so dimensioniert, dass bei einem späteren Straßenausbau das Regenwasser der Straße mit aufgenommen werden kann ohne nochmals in den Gehweg eingreifen zu müssen.
Für diese Arbeiten wird eine halbseitige Straßensperrung und Führung des Zschernweges als Einbahnstraße erforderlich. Bitte beachten Sie zu Baubeginn die entsprechenden Ausschilderungen vor Ort. Wir bitten um Ihr Verständnis für eintretende Einschränkungen im Laufe der Bauarbeiten.
Löbnitz, den 13.02.2024