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Amtsblatt der Gemeinde Löbnitz
Ausgabe 2/2025
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Wichtige Hinweise zum Standesamt Löbnitz

Das Standesamt der Gemeinde Löbnitz ist ab 01.03.2025 nicht mehr besetzt, dennoch werden alle standesamtlichen Aufgaben bis zum 31.12.2025 in der Gemeindeverwaltung Löbnitz abgearbeitet.

Folgende standesamtliche Angelegenheiten können nur nach telefonischer Terminabsprache in der Gemeinde Löbnitz erledigt werden:

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Kirchenaustritte

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Vaterschaftsanerkennungen

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Geburtsbeurkundungen

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Anmeldung Eheschließung (keine Eheschließung mehr in Löbnitz möglich)

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Sterbefallbeurkundungen

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Namenserklärungen

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Anforderung von Urkunden

Löbnitz, den 18.02.2025

D. Hoffmann
Bürgermeister