Das Standesamt der Gemeinde Löbnitz ist ab 01.03.2025 nicht mehr besetzt, dennoch werden alle standesamtlichen Aufgaben bis zum 31.12.2025 in der Gemeindeverwaltung Löbnitz abgearbeitet.
| Folgende standesamtliche Angelegenheiten können nur nach telefonischer Terminabsprache in der Gemeinde Löbnitz erledigt werden: | |
| - | Kirchenaustritte |
| - | Vaterschaftsanerkennungen |
| - | Geburtsbeurkundungen |
| - | Anmeldung Eheschließung (keine Eheschließung mehr in Löbnitz möglich) |
| - | Sterbefallbeurkundungen |
| - | Namenserklärungen |
| - | Anforderung von Urkunden |
Löbnitz, den 18.02.2025