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Amtsblatt der Gemeinde Löbnitz
Ausgabe 3/2025
Amtliche Mitteilungen
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In der letzten Gemeinderatssitzung am 17.03.2025 im Begegnungshaus Löbnitz wurden folgende Punkte beraten und beschlossen

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

3.

Beratung und Beschlussfassung von Bauangelegenheiten

3.1.

Beschluss zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Wohnhäusern in Löbnitz

3.2.

Information über die Anzeige eines Bauvorhabens - Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen in Löbnitz

3.3.

Information über die Anzeige eines Bauvorhabens - Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen in Löbnitz

4.

Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplans Nr. 12 „Seelhausener See - Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“ OT Löbnitz der Gemeinde Löbnitz

4.1.

Abwägungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum 1. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12 „Seelhausener See – Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“ OT Löbnitz der Gemeinde Löbnitz

4.2.

Abwägungsbeschluss zur Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum 1. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12 „Seelhausener See – Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“ OT Löbnitz der Gemeinde Löbnitz

4.3.

Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „Seelhausener See – Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“ OT Löbnitz der Gemeinde Löbnitz

5.

Beratung und Beschlussfassung zum Grundsatzbeschluss der Aufnahme der Investitionsmaßnahme „Schaffung Bürgerbüro, inkl. barrierefreiem Zugang“ in den Haushaltsplan 2025

6.

Beratung und Beschlussfassung zum Grundsatzbeschluss der Aufnahme der Investitionsmaßnahme „Beschaffung Mikrofonanlage zur Förderung und Unterstützung der Vereine bei Outdoor-Veranstaltungen“ in den Haushaltsplan 2025

7.

Informationen des Bürgermeisters

8.

Bürgerfragestunde

9.

Kontrolle der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Gemeinderatssitzung vom 10.02.2025

Nichtöffentlicher Teil:

10.

Beratung und Beschlussfassung einer Personalangelegenheit

11.

Sonstiges

12.

Kontrolle der Niederschrift des nichtöffentlichen Teiles der Gemeinderatssitzung vom 10.02.2025

Zum Tagesordnungspunkt 1:

Der Bürgermeister begrüßte die Damen und Herren Gemeinderäte sowie die Gäste zur Gemeinderatssitzung.

 — 

Zum Tagesordnungspunkt 2:

Zur Sitzung des Gemeinderates wurde form- und fristgerecht eingeladen.

Der Gemeinderat war mit 14 anwesenden Gemeinderäten beschlussfähig.

Die Tagesordnung wurde in der vorgelegten Form bestätigt.

 — 

Zum Tagesordnungspunkt 3:

3.1.

RM Ihme erschien.

Beschlussvorlage 17/2025

Der Gemeinderat Löbnitz erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Wohnhäusern als Doppelhäuser in Löbnitz, Fasanerie.

Der Beschluss-Nr. 14/2025 wurde einstimmig abgelehnt (0:15:0).

 — 

3.2.

Information an den Gemeinderat

Entsprechend der vom Gemeinderat Löbnitz am 27.06.2016 beschlossenen Satzung zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 14 „Wohn- und Gewerbegebiet Scholitzer Weg“ wurde der Gemeindeverwaltung Löbnitz ein Bauvorhaben, betrifft den Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen in der Gemarkung Löbnitz, angezeigt.

 — 

3.3.

Information an den Gemeinderat

Entsprechend der vom Gemeinderat Löbnitz am 27.06.2016 beschlossenen Satzung zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 14 „Wohn- und Gewerbegebiet Scholitzer Weg“ wurde der Gemeindeverwaltung Löbnitz ein Bauvorhaben, betrifft den Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen in der Gemarkung Löbnitz, angezeigt.

 — 

Zum Tagesordnungspunkt 4:

4.1.

Beschlussvorlage 18/2025

Abwägungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum 1. Entwurf des Bebauungs-plans Nr. 12 „Seelhausener See – Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“ im Ortsteil Löbnitz der Gemeinde Löbnitz

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz beschließt die im Abwägungsprotokoll vom 31.01.2025 zum 1. Entwurf angeführten Abwägungen zu den vorliegenden Stellungnahmen der Öffentlichkeit (76 Seiten gemäß Anlage).

Der Beschluss hat nur mit der Anlage Gültigkeit.

Sach- und Rechtslage:

In der Zeit vom 05.08.2024 bis einschließlich 06.09.2024 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbar­gemeinden durch Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 12 „Seelhausener See - Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“ statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in einem Abwägungsprotokoll zusammengestellt. Das beauftragte Planungsbüro hat gemeinsam mit der Verwaltung Abwägungsvorschläge erarbeitet, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorliegen. Der Beschluss erfolgt zur Dokumentation des Abwägungsprozesses.

Anlage:

Abwägungsprotokoll Öffentlichkeit zum Entwurf, Stand 31.01.2025

Der Beschluss-Nr. 15/2025 wurde mehrheitlich gefasst (13:2:0).

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4.2.

Beschlussvorlage 19/2025

Abwägungsbeschluss zur Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum 1. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12 „Seelhausener See – Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“ im Ortsteil Löbnitz der Gemeinde Löbnitz

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz beschließt die im Abwägungsprotokoll vom 31.01.2025 zum 1. Entwurf angeführten Abwägungen zu den vorliegenden Stellungnahmen der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (81 Seiten gemäß Anlage).

Der Beschluss hat nur mit der Anlage Gültigkeit.

Sach- und Rechtslage:

In der Zeit vom 05.08.2024 bis einschließlich 06.09.2024 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbar­gemeinden durch Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 12 „Seelhausener See - Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“ statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in einem Abwägungsprotokoll zusammengestellt. Das beauftragte Planungsbüro hat gemeinsam mit der Verwaltung Abwägungsvorschläge erarbeitet, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorliegen. Der Beschluss erfolgt zur Dokumentation des Abwägungsprozesses.

Anlage:

Abwägungsprotokoll Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange zum Entwurf, Stand 31.01.2025

Der Beschluss-Nr. 16/2025 wurde mehrheitlich gefasst (13:2:0).

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4.3.

Beschlussvorlage 20/2025

Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „Seelhausener See – Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“ im Ortsteil Löbnitz der Gemeinde Löbnitz

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz billigt den 2. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 12 „Seelhausener See - Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“ im Ortsteil Löbnitz mit den Bestandteilen Planzeichnung, Textliche Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom Februar 2025.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke teilw. 428, 429, teilw. 437, teilw. 438, teilw. 440, teilw. 441, 442, 443, 444, 445, 446, teilw. 447, teilw. 448, teilw. 566, teilw. 567, teilw. 568, teilw. 569 der Flur 5 in der Gemarkung Löbnitz und weist insgesamt eine Fläche von 30,71 ha auf.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden.

Sach- und Rechtslage:

Nach dem Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „Seelhausener See - Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“ im Juli 2024 folgte die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden im Zeitraum 05.08. bis 06.09.2024. Anlass der Planung ist die Entwicklung der Flächen zu touristischen Zwecken im Sinne der Erholung und Freizeit des in Rede stehenden Gebietes. Mit der Beteiligung gingen zahlreiche Stellungnahmen und Hinweise ein. Diese wurden umfassend geprüft und bewertet und daraufhin die Planung, soweit möglich, in einigen, auch wesentlichen Punkten geändert. Wird der Entwurf eines Bebauungsplanes wesentlich geändert oder ergänzt, ist er nach den Vorschriften des Baugesetzbuches erneut zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen.

Wesentliche Änderungen im 2. Entwurf:

-

Wegfall des Wasserbaufelds einschließlich der Abfahrtsrampe

-

Verlagerung des Baufelds für die Angler, inklusive Reduzierung des Geltungsbereiches

-

Verringerung der Straßenbreite der Haupterschließung (Rundweg) auf 5,50 m durch Beibehaltung des Ausbaus durch die LMBV

-

Reduzierung Geltungsbereich durch Herausnahme Strandstraße (Plangebiet soll vorrangig mit Einbahnstraßenverkehr erschlossen werden)

Die Offenlegung zum 2. Entwurf ist im Zeitraum 07. April bis 09. Mai 2025 vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenlegungszeitraum rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen, gleichzeitig die Träger öffentlicher Belange zu benachrichtigen und um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten.

Der Beschluss-Nr. 17/2025 wurde mehrheitlich gefasst (13:2:0).

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Zum Tagesordnungspunkt 5:

Beschlussvorlage 21/2025

Der Gemeinderat stimmt mit dem Grundsatzbeschluss der Aufnahme der Investitionsmaßnahme „Schaffung Bürgerbüro, inkl. barrierefreiem Zugang“ in den Haushaltsplan 2025 zu.

Der Beschluss-Nr. 18/2025 wurde einstimmig gefasst (15:0:0).

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Zum Tagesordnungspunkt 6:

RM Wittig erschien.

Beschlussvorlage 22/2025

Der Gemeinderat stimmt mit dem Grundsatzbeschluss der Aufnahme der Investitionsmaßnahme „Beschaffung Mikrofonanlage zur Förderung und Unterstützung der Vereine bei Outdoor-Veranstaltungen“ in den Haushaltsplan 2025 zu.

Der Beschluss-Nr. 19/2025 wurde einstimmig gefasst (16:0:0).

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Zum Tagesordnungspunkt 7:

1.

Der Bürgermeister informierte darüber, dass die Firma Bickhardt Bau SE mit der Instandsetzung des Weges am Muldedamm begonnen hat. Die Fertigstellung der Arbeiten ist zum Wochenende geplant.

2.

Der Bürgermeister informierte darüber, dass ein Antrag auf Änderung der Hundesteuer-satzung bei der Gemeinde eingegangen ist. Die Bürgerin bat darum, dass Sporthunde sowie Zuchthunde steuerfrei gehalten werden dürfen.

Der Gemeinderat war einstimmig der Meinung, dass keine Änderung der Satzung erfolgen soll.

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Zum Tagesordnungspunkt 8:

Im Rahmen der Bürgerfragestunde wurden aktuelle Fragen der anwesenden Bürger und Gemeinderäte behandelt.

 — 

Zum Tagesordnungspunkt 9:

Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 10.02.2025 wurde in der vorliegenden Form beschlossen.

Nichtöffentlicher Teil:

Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung wurde folgender Beschluss gefasst:

Beschlussvorlage 23/2025:

Der Beschluss-Nr. 20/2025 wurde einstimmig gefasst (16:0:0).