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Amtsblatt der Gemeinde Löbnitz
Ausgabe 3/2025
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Löbnitz

Öffentliche Beteiligung zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „Seelhausener See - Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“ im Ortsteil Löbnitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz hat in seiner Sitzung am 17.03.2025 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „Seelhausener See – Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“ gebilligt und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 17/2025).

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Gleichzeitig wird die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.

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Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortschaft Löbnitz und ist im östlichen Bereich des Seelhausener Sees gelegen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke teilw. 428, 429, teilw. 437, teilw. 438, teilw. 440, teilw. 441, 442, 443, 444, 445, 446, teilw. 447, teilw. 448, teilw. 566, teilw. 567, teilw. 568, teilw. 569 der Flur 5 in der Gemarkung Löbnitz und weist insgesamt eine Fläche von 30,71 ha auf. Er ist in nachfolgender Abbildung dargestellt.

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Ziel der Planung ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen, welche die touristische Entwicklung des Gebiets im Sinne der Erholung und Freizeit erlauben. Die Entstehung eines Ferienresorts und dessen benötigte Infrastruktur soll durch die Planung ermöglicht werden.

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Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren.

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Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB werden die Planungsunterlagen zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „Seelhausener See - Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textliche Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) mit Stand vom Februar 2025 und den zugehörigen Anlagen (Umweltbericht zum Entwurf mit Stand Februar 2025, Verkehrliche Untersuchung vom 02.01.2025, Schalltechnische Untersuchungen zum Verkehrslärm und zum Gewerbelärm jeweils vom 23.01.2025, Geotechnischer Bericht vom 16.08.2016) sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

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vom 07.04.2025 bis 09.05.2025

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in der Gemeindeverwaltung Löbnitz, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz öffentlich ausgelegt.

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Mit der Beteiligung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

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Dienstzeiten zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung:

Dienstag:

08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag:

08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

Freitag:

08.00 – 12.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planungsunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie alle Planungsunterlagen zum Bebauungsplan können gleichzeitig innerhalb des angegebenen Zeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Löbnitz unter https://loebnitz-am-see.de/kategorie/bekanntmachungen-amtlich sowie unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden.

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Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann elektronisch per E-Mail an post.loebnitz@kin-sachsen.de, schriftlich an die Gemeindeverwaltung, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz oder zur Niederschrift während der Dienstzeiten erfolgen.

Folgende umweltbezogenen Informationen zum Vorhaben sind verfügbar und liegen in Form des Umweltberichts, Fachgutachten und Stellungnahmen aus den vorangegangenen Beteiligungsverfahren vor:

Fläche: Nutzungsänderung und Intensivierung, Inanspruchnahme von Sukzessionsflächen

Boden: Informationen zu Altlasten, Versiegelung, Veränderung der bodenphysikalischen Verhältnisse, Einwirkung von Nähr- und Schadstoffen, Bodenfunktion

Wasser: Vorbelastung und Filterbrunnenstandorte, bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf Grund- und Oberflächengewässer

Klima und Luft: Ausgangssituation und zu erwartende Auswirkungen

Biotope, Flora, Fauna, sowie biologische Vielfalt: vorhandene Biotoptypen, Vegetationsbestand, vorkommende Arten und Auswirkungen, Artenschutzfachbeitrag, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen

Landschaft: Änderung des Landschaftsbildes durch das Vorhaben, Begrünungsmaßnahmen, Wirkung des Gesamtvorhabens

Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung: Lärmeinwirkung durch Lage des Plangebiets, Auswirkungen des Vorhabens insbesondere Erhöhung der Erholungs- und Freizeitnutzung, Geruchs- und Staubeinwirkung durch angrenzende Betriebe

Kultur und Sachgüter: Lage außerhalb von Bodendenkmalen oder Grabungsschutzgebieten, Teil eines Altsiedelgebiets

Schutzgebiete und -objekte: Bestandsaufnahme, Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet

Aussagen zu den Wechselwirkungen zwischen den aufgeführten Schutzgütern

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zur ganzheitlichen Betrachtung der Schutzgüter und als Grundlage für Festsetzungen der Ausgleichsmaßnahmen

Schallimmissionsprognose zum Verkehrs- und Gewerbelärm erstellt von GICON

Geotechnischer Bericht erstellt von Baugrund Geotechnik GmbH

Stellungnahmen:

Landratsamt Nordsachsen

vom 19.01.2023 zum Vorentwurf mit den Inhalten

SG Denkmalschutz: Hinweise des archäologischen Denkmalschutzes

SG Abfall/Bodenschutz: Altlastenverdachtsflächen innerhalb des Plangebiets

SG Immissionsschutz: Straßen- und Gewerbelärm

SG Naturschutz: Überarbeitung der Eingriffs- Ausgleichs-Bilanzierung

SG Wasserrecht: Allgemeine Hinweise

SG Untere Forstbehörde: Waldabstand

Landratsamt Nordsachsen

vom 05.09.2024 zum 1. Entwurf mit den Inhalten

SG Denkmalschutz: Hinweise des archäologischen Denkmalschutzes

SG Abfall/Bodenschutz: Altlastenverdachtsflächen innerhalb des Plangebiets

SG Immissionsschutz: Straßen- und Gewerbelärm

SG Naturschutz: Anpassung der Maßnahmebezeichnungen

SG Wasserrecht: Allgemeine Hinweise und Dauerstandsicherheit der Böschung

SG Untere Forstbehörde: Waldabstand gemäß aktueller Waldfeststellung

Landesamt für Archäologie Sachsen

vom 15.12.2022 zum Vorentwurf mit den Inhalten

Hinweis auf Lage des Plangebiets innerhalb eines fundreichen Altsiedelgebiets, allgemeine Hinweise

Landesamt für Archäologie Sachsen

vom 08.08.2024 zum 1. Entwurf mit den Inhalten

allgemeine Hinweise

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

vom 06.01.2023 zum Vorentwurf mit den Inhalten

Nähe des Vorhabens zu einer Biogasanlage, Hinweise zum Radonschutz, Anforderungen an den Fischartenschutz und die Fischerei, fachliche Anforderungen aus ingenieurgeologischer/geotechnischer Sicht, altlastenrelevante Standorte

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

vom 30.08.2024 zum 1. Entwurf mit den Inhalten

Fachbelang Fischartenschutz und die Fischerei, Hinweise aus ingenieurgeologischer/geotechnischer Sicht

Sächsisches Oberbergamt

vom 03.01.2023 zum Vorentwurf mit den Inhalten

Hinweise zum Bergbau und Grundwasserwiederanstieg

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen

vom 15.12.2022 zum Vorentwurf mit den Inhalten

Hinweis auf Beachtung des §78 WHG bzgl. des vorbeugenden Hochwasserschutzes

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen

vom 01.08.2024 zum 1. Entwurf mit den Inhalten

Hinweis auf Beachtung des §78 WHG bzgl. des vorbeugenden Hochwasserschutzes

Landesdirektion Sachsen Ref. 36 Luftverkehr und Binnenschifffahrt

vom 06.08.2024 zum 1. Entwurf mit den Inhalten

Hinweis auf Lage des Plangebiets im unmittelbaren Flugplatzumfeld

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH

vom 03.03.2023 zum Vorentwurf mit den Inhalten

Hinweis zur Geotechnik, insbesondere auf Filterbrunnenstandorte und Bauvorbehaltslinie, Hinweis auf Altlastenverdachtsflächen, Grundwasserverhältnisse

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH

vom 18.09.2024 zum 1. Entwurf mit den Inhalten

Hinweis auf Filterbrunnenstandorte

BUND Landesverband Sachen e.V.

vom 29.08.2024 zum 1. Entwurf mit den Inhalten

Einwände bzgl. Natur- und Artenschutz, Schutzgebiete und Biotope, ökologisches Verbundsystem

NABU-Landesverband Sachsen e.V.

vom 30.08.2024 zum 1. Entwurf mit den Inhalten

Einwände bzgl. Biotope, Vorkommen des Bibers, Fischotters und Wolfs, Flächenversiegelung

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Löbnitz, den 28.03.2025

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D. Hoffmann
Bürgermeister