Schöffenwahl 2023: Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht wird in unserer Gemeinde eine Person, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Erwachsenenstrafsachen teilnimmt. Die Bewerberinnen und Bewerber, müssen in der Gemeinde Löbnitz wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste entscheidet der Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt bis zum 12. Mai 2023 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Löbnitz, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz, Tel. 034208 7890 oder per E-Mail: post.loebnitz@kin-sachsen.de. Ein Bewerbungsformular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Jede Gemeinde ist verpflichtet, einen Schöffen/eine Schöffin zu stellen. Findet sich keine geeignete Person, dann muss durch den Gemeinderat ein Schöffe bzw. eine Schöffin benannt werden. Wir würden uns sehr freuen, wenn sich in unserer Gemeinde freiwillige Bewerber bzw. Bewerberinnen finden, die dieses Amt annehmen möchten.