Seit 05. Mai 2026 ist der Seelhausener See jetzt ganz offiziell ein Badesee. Der Landkreis Nordsachsen und der Bergbausanierer LMBV gaben das Gewässer im Rahmen einer Feierstunde frei und stellten den Gemeingebrauch fest. Dieser regelt, was dort in Zukunft erlaubt ist und was nicht.
Eckhard Rexroth, der erste Beigeordnete des Landkreises Nordsachsen,blickt zurück: „2015 gab es erste Gespräche über den Gemeingebrauch des Sees.“ Doch die Regelungen zu Naturschutz und Artenschutz sowie die Bauarbeiten des Bergbausanierers LMBV brauchten viel Zeit. „Dennoch haben wir das Ziel einer touristischen Nutzung nicht aus den Augen verloren. Nach elf Jahren haben wir jetzt eine Allgemeinverfügung, die den Gemeingebrauch regelt und es ermöglicht, offiziell zu baden und Wassersport zu betreiben.“
„Wir haben es geschafft, aus einer Bergbaulandschaft und einem 622 Hektar großen See mit 75 Millionen Kubikmetern Wasser ein wahres Kleinod zu schaffen. Jetzt geben wir den symbolischen Staffelstab an Löbnitz weiter“, sagte Elke Kreische-König von der LMBV.
Bürgermeister Detlef Hoffmann ist froh, dass nun endlich geklärt ist, was erlaubt ist und was nicht. „Wir können unseren Erholungssuchenden einen langen Sandstrand bieten, wo man herrlich Burgen bauen und baden gehen kann“, so Hoffmann.
Friedersdorfer Wassersportler stechen in See
Gleich nach der Freigabe nutzten die Sportler des Wassersportclubs Friedersdorf die Gelegenheit mit ihren Kanus und Segelbooten den See zu erobern. „Das ist heute unsere Erstbefahrung des Gewässers“, sagte Armin Köpsel vom Verein.
Was ist auf dem Seelhausener See alles erlaubt?
Baden
Darunter fällt der Schwimm- und Tauchsport (ohne Gerät) sowie die Nutzung von kleinen dafür geeigneten Sportgeräten wie Schwimmringen, Bällen und Luftmatratzen. Unter Baden fällt auch das Eis- und Winterbaden.
Befahren mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne Motor
Erlaubt ist das Befahren mit muskelbetriebenen Fahrzeugen wie Ruderboote, Paddelboote, Kanus, Schlauchboote, Tretfahrzeuge, Segelboote bis zu einer Länge von 6,20 Meter. Außerdem ist das Wind- und Windsurfen und das Stand up paddling erlaubt.
Schöpfen mit Handgefäßen
Darunter fällt die Wasserentnahme mittels Kannen, Eimern und Kübeln.
Einbringen von Stoffen wie Fischnahrung
Solange keine nachteiligen Auswirkungen auf den Gewässerzustand und seine Nutzungsmöglichkeiten zu erwarten sind und der Wasserabfluss nicht nachteilig beeinflusst wird, ist das Einbringen von Stoffen wie Fischereigeräte und Fischnahrung zu Zwecken der Fischerei, der Fischzucht und der Fischhaltung erlaubt.
Wie geht es weiter:
Parallel laufen die Bauarbeiten für 114 Ferienhäuser auf einer Fläche von 52.000 Quadratmetern an der Löbnitzer Bucht wie geplant weiter. Eckbert Flämig, Geschäftsführer der Floating House „Löbnitzer Bucht“ GmbH bestätigte, dass alles nach Zeitplan läuft. „Die Erschließungsarbeiten für die ersten 40 Tiny-Häuser laufen auf Hochtouren. Derzeit werden die Zufahrtsstraßen gebaut. Ende Mai sollen die ersten Häuser aufgebaut werden“, laut Herrn Flämig. Im Jahr 2030 soll alles fertiggestellt sein.