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Amtsblatt der Gemeinde Löbnitz
Ausgabe 5/2026
Amtliche Mitteilungen
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In der letzten Gemeinderatssitzung am 27.04.2026 im Begegnungshaus Löbnitz wurden folgende Punkte beraten und beschlossen

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

3.

Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 22 „Ferienhof Sausedlitz“

3.1.

Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 22 „Ferienhof Sausedlitz“ OT Sausedlitz der Gemeinde Löbnitz

3.2

Beratung und Beschlussfassung zum Billigungs- und Offenlegungsbeschluss des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 22 „Ferienhof Sausedlitz“ OT Sausedlitz der Gemeinde Löbnitz

4.

Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 23 „Gewerbe- und Trainingszentrum Nordstraße“ OT Reibitz der Gemeinde Löbnitz

5.

Beratung und Beschlussfassung von Bauangelegenheiten

5.1.

Beschluss - Auftragsvergabe Planungsleistungen für die begleitende Beratung und Auftragsvergabe Herstellung der Beschilderung am Seelhausener See im Strandbereich Löbnitz

5.2.

Beschluss zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Bungalowstil in Sausedlitz

6.

Beratung und Beschlussfassung zur Festlegung des Wahltages sowie eines etwaigen zweiten Wahlganges zur Wahl des Bürgermeisters gemäß § 39 Abs 1 KomWG

7.

Beratung und Beschlussfassung zur Wahl des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und dessen Stellvertreter

8.

Beratung und Beschlussfassung zur Wahl der Beisitzer des Gemeindewahlausschusses und dessen Stellvertreter

9.

Beratung und Beschlussfassung zur Annahme einer Geldspende

10.

Beratung und Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Löbnitz

11.

Informationen des Bürgermeisters

12.

Bürgerfragestunde

13.

Kontrolle der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Gemeinderatssitzung vom 30.03.2026

Nichtöffentlicher Teil:

14.

Sonstiges

15.

Kontrolle der Niederschrift des nichtöffentlichen Teiles der Gemeinderatssitzung vom 30.03.2026

Zum Tagesordnungspunkt 1:

Der Bürgermeister begrüßte die Damen und Herren Gemeinderäte sowie die Gäste zur Gemeinderatssitzung.

Zum Tagesordnungspunkt 2:

Zur Sitzung des Gemeinderates wurde form- und fristgerecht eingeladen.

Der Gemeinderat war mit 12 anwesenden Gemeinderäten beschlussfähig. Die vorliegende Tagesordnung wurde bestätigt.

Zum Tagesordnungspunkt 3:

3.1.

RM Wittig erschien.

Beschlussvorlage 21/2026

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 22 „Ferienhof Sausedlitz“ OT Sausedlitz der Gemeinde Löbnitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 27.04.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Ferienhof Sausedlitz“ OT Sausedlitz gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Geltungsbereich umfasst das vollständige Flurstück 193 der Gemarkung Sausedlitz, Flur 3 im Norden der Ortslage Sausedlitz mit einer Größe von ca. 3.100 m². Er ist in der Beschlussanlage kartographisch dargestellt.

Es handelt sich um einen vorzeitigen Bebauungsplan gemäß § 8 BauGB. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Im Planverfahren wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Beschluss zur Aufstellung ist ortsüblich bekanntzumachen.

Mit der Aufstellung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die innerörtliche Nachnutzung des Plangebietes zum Zweck eines Ferienhofes festgelegt werden.

Die anfallenden Kosten des Planverfahrens sowie eventuell aufkommende Folgekosten sind vom Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

Sachverhalt / Begründung:

Das Plangebiet befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortslage Sausedlitz, unmittelbar an der Hauptstraße. Das Wohngebäude ist seit einiger Zeit leerstehend. Es handelt sich um ein normales Wohngrundstück mit entsprechenden Nebengelassen und zugehörigem Hausgarten inmitten des Dorfes. Die Bewohnerin ist verstorben und nun soll eine sinnvolle Nachnutzung zum Grundstück gefunden werden.

Ziel der Planung ist die Nachnutzung und städtebauliche Neuordnung des innerörtlichen Grundstückes im Sinne der Innenentwicklung und Nachverdichtung. Von den Eigentümern ist die Entwicklung einer kleinen Ferienhof-Anlage mit der Errichtung von bis zu sieben Tiny-Häusern mit zugehörigem Ambiente wie einem Saunapavillon und Naturteich im rückwärtigen Bereich des Grundstückes zur temporären Beherbergung von Erholungs-suchenden geplant.

Durch das Vorhaben wird ein bereits baulich vorgeprägtes Grundstück einer neuen Nutzung zugeführt, wodurch eine Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen vermieden wird.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung des Grundstückes sowie für die Entwicklung eines kleinräumigen touristischen Angebotes im Ortsteil Sausedlitz geschaffen werden.

Die Fläche ist im privaten Eigentum. Die Vorhabenträger haben sich schriftlich bereit erklärt, die anfallenden Verfahrenskosten zu übernehmen. Mit der Erarbeitung des Entwurfs und der Verfahrensbetreuung wurde durch den Vorhabenträger das Planungsbüro Gloria Sparfeld Architekten und Ingenieure aus Halle beauftragt. Für die Gemeinde Löbnitz entstehen keinerlei Planungs- und Erschließungskosten oder sonstige Folgekosten.

Anlagen: 

-

Anlage Geltungsbereich des Bebauungsplanes

-

Anlage Lage in der Ortschaft

Der Beschluss-Nr. 20/2026 wurde einstimmig gefasst (13:0:0).

3.2.

Beschlussvorlage 22/2026

Billigungs- und Offenlegungsbeschluss des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 22 „Ferienhof Sausedlitz“ OT Sausedlitz der Gemeinde Löbnitz

Beschluss:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Ferienhof Sausedlitz“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung vom April 2026 bestätigt. Die Begründung nebst Anlagen wird gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 193 der Gemarkung Sausedlitz, Flur 3 und hat eine Größe von ca. 3.100 m².

Der Entwurf soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, deren Aufgabenbereich durch die Aufstellung berührt werden kann, nach § 4 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und am Verfahren zu beteiligen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beteiligungszeitraum zu bestimmen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden über die Beteiligung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Sachverhalt / Begründung:

Nach Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Ferienhof Sausedlitz“ gilt es, den Entwurf der Öffentlichkeit vorzustellen und die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorzunehmen, welches dem regulären Planverfahren zur Aufstellung einer Satzung entspricht. Von der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB kann bei Aufstellung eines Bebauungsplanes im Vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.

Das Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit wird demnach gemäß § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die betroffenen Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind nach § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen und deren Stellungnahmen im Anschluss öffentlich auszuwerten.

Die Beteiligung ist ortsüblich bekannt zu machen, der Zeitraum der Beteiligung ist im Zeitraum 01. Juni bis 03. Juli 2026 vorgesehen.

Anlagen:

-

Planzeichnung (Teil A)

-

Textliche Festsetzungen (Teil B)

-

Begründung mit Anlage

Der Beschluss-Nr. 21/2026 wurde einstimmig gefasst (13:0:0).

Zum Tagesordnungspunkt 4:

Beschlussvorlage 23/2026

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 23 „Gewerbe- und Trainingszentrum Nordstraße“

OT Reibitz der Gemeinde Löbnitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 27.04.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Gewerbe- und Trainingszentrum Nordstraße“ OT Reibitz gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Geltungsbereich umfasst das vollständige Flurstück 26/3 der Gemarkung Reibitz, Flur 3 im nordöstlichen Randgebiet von Reibitz mit einer Größe von 7.430 m². Er ist in der Beschlussanlage kartographisch dargestellt.

Der Bebauungsplan wird als vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 BauGB im Regelverfahren mit Umweltbericht und zweistufigem Beteiligungsverfahren aufgestellt. Er überplant den seit dem 21.06.1996 rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan „Ausstellungs- und Verkaufshalle Reibitz“. Der Beschluss zur Aufstellung ist ortsüblich bekanntzumachen.

Sachverhalt / Begründung:

Für die vorhandene Hallenbebauung soll eine zukunftsfähige Nutzung ermöglicht werden. Ziel des Eigentümers und der Gemeinde ist es, die Nutzung als Voltigier-Trainingszentrum sowie eine gewerbliche Nutzung zu regeln.

Eine entsprechende Medienerschließung (Strom, Trinkwasser, Schmutzwasser) ist für das Objekt bereits vorhanden. Die Verkehrserschließung ist über die Nordstraße mittels Zufahrten vorhanden.

Nachdem der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) gefasst und damit das Planverfahren förmlich eröffnet hat, wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt.

Der Vorhabenträger trägt in vollem Umfang die Planungskosten einschließlich städtebaulicher Folgekosten. Der Gemeinde Löbnitz entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Anlagen: 

-

Anlage 1 – Übersichtsplan mit Lage des Plangebietes, Maßstab 1:5.000

-

Anlage 2 – Lageplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes, Maßstab 1:2.000

Der Beschluss-Nr. 22/2026 wurde einstimmig gefasst (13:0:0).

Zum Tagesordnungspunkt 5:

5.1.

Beschlussvorlage 24/2026

Der Gemeinderat Löbnitz beschließt die Vergabe folgender Leistungen für die erforderliche Beschilderung am Seelhausener See im Strandbereich Löbnitz

-

Planungsleistungen für die begleitende Beratung inkl. Entwicklung der Seeordnung, Festlegung der Standorte und Erarbeitung der inhaltlichen und visuellen Ausgestaltung

-

laut Angebot vom 17.04.2026 an das Büro Grünplan, Essener Str. 39 b, 04357 Leipzig zu einem Bruttopreis von 6.909,73 €

-

Anfertigung Trägersystem für 2 Infotafeln inkl. Lieferung und Einbau laut Angebot vom 07.04.2026 an die Firma Metallbau Hinkefuß GmbH, Lindenallee 2 b, 04509 Delitzsch, OT Schenkenberg zu einem Bruttopreis von 2.195,07 €

-

2 Stück Schichtstoffplatten beklebt mit gedruckter Folie und Graffitischutz laut Angebot vom 02.04.2026 an die Firma Schimmer Druck GmbH, Dr.-Helmut-Schreyer-Str. 10, 04509 Delitzsch zu einem Bruttopreis von 683,06 €.

Der Beschluss-Nr. 23/2026 wurde einstimmig gefasst (13:0:0).

5.2.

Beschlussvorlage 25/2026

Der Gemeinderat Löbnitz erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben betrifft den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Bungalowstil in Löbnitz, OT Sausedlitz.

Der Beschluss-Nr. 24/2026 wurde einstimmig gefasst (13:0:0).

Zum Tagesordnungspunkt 6:

Beschlussvorlage 26/2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz bestimmt für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Löbnitz den 01.11.2026 als Wahltag. Für einen etwaigen zweiten Wahlgang wird der 22.11.2026 festgelegt.

Der Beschluss-Nr. 25/2026 wurde einstimmig gefasst (13:0:0).

Zum Tagesordnungspunkt 7:

Beschlussvorlage 27/2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz hat (nach erfolgter Einzelabstimmung) zur Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl) am 01. November 2026 und den etwaigen 2. Wahlgang am 22. November 2026

Frau Ines Repp

Abstimmungsergebnis:

einstimmig gefasst (13:0:0)

und zur Stellvertreterin der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl) in der Gemeinde Löbnitz am 01. November 2026 und den etwaigen 2. Wahlgang am 22. November 2026

Abstimmungsergebnis: 

einstimmig gefasst (13:0:0)

gewählt.

Beschluss-Nr. 26/2026

Zum Tagesordnungspunkt 8:

Beschlussvorlage 28/2026:

Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz hat (nach erfolgter Einzelabstimmung) nachfolgend aufgeführte Beisitzer und Stellvertreter der Beisitzer des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl) am 01. November 2026 und den etwaigen 2. Wahlgang am 22. November 2026

Beisitzer

Barbara Prochnow

Abstimmungsergebnis:

einstimmig gefasst (13:0:0)

Beisitzer

Berit Anders

Abstimmungsergebnis:

einstimmig gefasst (13:0:0)

Beisitzer

Petra Rudolph

Abstimmungsergebnis:

einstimmig gefasst (13:0:0)

Stellv. Beisitzer

Sieglinde Wittig

Abstimmungsergebnis:

einstimmig gefasst (13:0:0)

Stellv. Beisitzer

Monika Volk

Abstimmungsergebnis:

einstimmig gefasst (13:0:0)

Stellv. Beisitzer

Eleonore Dudziak

Abstimmungsergebnis:

einstimmig gefasst (13:0:0)

gewählt.

Beschluss-Nr. 27/2026

Zum Tagesordnungspunkt 9:

Beschlussvorlage 29/2026

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende in Höhe von 225,00 Euro.

Bemerkung:

Aufgrund des § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung war 1 Mitglied des Gemeinderates von der Beratung der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Beschluss-Nr. 28/2026 wurde einstimmig gefasst (12:0:0).

Zum Tagesordnungspunkt 10:

Beschlussvorlage 30/2026

Der Gemeinderat beschließt den Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Löbnitz mit einer Bilanzsumme von 18.925.621,07 EUR.

Der Beschluss-Nr. 29/2026 wurde einstimmig gefasst (13:0:0).

Zum Tagesordnungspunkt 11:

1.

Der Bürgermeister informierte zum Stand der Bauarbeiten in der Grundschule Löbnitz.

Des Weiteren gab er bekannt, dass die Sanierungsarbeiten in der Turnhalle Löbnitz demnächst beginnen.

2.

Der Bürgermeister informierte darüber, dass am 05.05.,2026 die Übergabe des Bescheides zur Nutzung des Seelhausener Sees (Gemeingebrauch) geplant ist. Er lud dazu alle Gemeinderäte und Gäste ein.

3.

Der Bürgermeister gab bekannt, dass am 11.05. und 12.05.2026 die Anlieferung der ersten Musterhäuser für das neue Ferienhausgebiet am Seelhausener See geliefert werden sollen. Die Nutzung des Parkplatzes in der Hafenstraße ist zu diesem Zeitpunkt nicht gestattet???

Zum Tagesordnungspunkt 12:

Im Rahmen der Bürgerfragestunde wurden aktuelle Fragen der anwesenden Bürger und Gemeinderäte behandelt.

Zum Tagesordnungspunkt 13:

Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 30.03.2026 wurde in der vorliegenden Form beschlossen.

Nichtöffentlicher Teil:

Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.