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Amtsblatt der Gemeinde Löbnitz
Ausgabe 6/2024
Amtliche Mitteilungen
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Personal Sachkostenaufstellung 2023

Anpassung der Entgelte für die Mehrbetreuung in der Kindertagesbetreuung

Mit Bekanntmachung der Personal- und Sachkosten nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG ergeben sich ab 01.07.2024 neue Entgelte für die Mehrbetreuung innerhalb der Öffnungszeiten nach § 5 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Kindertagesbetreuung (Elternbeitragssatzung) der Gemeinde Löbnitz vom 01.04.2024.

Für Sorgeberechtigte, die ab dem 01.07.2024 die vertraglich vereinbarte Betreuungsdauer innerhalb der Öffnungszeiten überschreiten, werden folgende Entgelte erhoben:

1. Kinderkrippe

9,09 EUR

je weitere angefangene Stunde

2. Kindergarten

3,85 EUR

je weitere angefangene Stunde

3. Hort

2,81 EUR

je weitere angefangene Stunde

Bei Mehrbetreuung außerhalb der Öffnungszeiten beträgt das Entgelt weiterhin 30,00 EUR je weitere angefangene Stunde.

Löbnitz, den 01.06.2024

D. Hoffmann
Bürgermeister