Mit Bekanntmachung der Personal- und Sachkosten nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG ergeben sich ab 01.07.2024 neue Entgelte für die Mehrbetreuung innerhalb der Öffnungszeiten nach § 5 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Kindertagesbetreuung (Elternbeitragssatzung) der Gemeinde Löbnitz vom 01.04.2024.
Für Sorgeberechtigte, die ab dem 01.07.2024 die vertraglich vereinbarte Betreuungsdauer innerhalb der Öffnungszeiten überschreiten, werden folgende Entgelte erhoben:
| 1. Kinderkrippe | 9,09 EUR | je weitere angefangene Stunde |
| 2. Kindergarten | 3,85 EUR | je weitere angefangene Stunde |
| 3. Hort | 2,81 EUR | je weitere angefangene Stunde |
Bei Mehrbetreuung außerhalb der Öffnungszeiten beträgt das Entgelt weiterhin 30,00 EUR je weitere angefangene Stunde.
Löbnitz, den 01.06.2024