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Amtsblatt der Gemeinde Löbnitz
Ausgabe 6/2026
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Anpassung der Entgelte für die Mehrbetreuung in der Kindertagesbetreuung

 

 

 

 

Mit Bekanntmachung der Personal- und Sachkosten nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Löbnitz für 2025 ergeben sich ab 01.07.2026 neue Entgelte für die Mehrbetreuung innerhalb der Öffnungszeiten nach § 5 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Kindertagesbetreuung (Elternbeitragssatzung) der Gemeinde Löbnitz vom 01.04.2024.

Für Sorgeberechtigte, die ab dem 01.07.2026 die vertraglich vereinbarte Betreuungsdauer innerhalb der Öffnungszeiten überschreiten, werden folgende Entgelte erhoben:

1.

Kinderkrippe

9,83 EUR

je weitere angefangene Stunde

2.

Kindergarten

4,64 EUR

je weitere angefangene Stunde

3.

Hort

3,28 EUR

je weitere angefangene Stunde

Bei Mehrbetreuung außerhalb der Öffnungszeiten beträgt das Entgelt weiterhin 30,00 EUR je weitere angefangene Stunde.

Löbnitz, den 28.05.2026

 

 

D. Hoffmann
Bürgermeister