Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz hat in seiner öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Eilenburg gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 28.07.2023 bis 04.08.2023 zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Löbnitz, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz zu den Sprechzeiten aus. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Vorschlagsliste nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift oder bei dem Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Löbnitz, 27.06.2023