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Amtsblatt der Gemeinde Löbnitz
Ausgabe 7/2026
Amtliche Mitteilungen
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In der letzten Gemeinderatssitzung am 29.06.2026 im Begegnungshaus Löbnitz wurden folgende Punkte beraten und beschlossen

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

3.

Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“

3.1.

Beschluss zum Städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ OT Reibitz der Gemeinde Löbnitz

3.2.

Beschluss zum Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächen-anlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023

3.3.

Beschluss zum Abstimmungsverfahren über die Abwägung zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ OT Reibitz der Gemeinde Löbnitz

3.4.

Abwägungsbeschluss zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ OT Reibitz der Gemeinde Löbnitz

3.5.

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ OT Reibitz der Gemeinde Löbnitz

4.

Beratung und Beschlussfassung von Bauangelegenheiten

4.1.

Beschluss zum Antrag auf Errichtung eines Anbaus an das bestehende Feuerwehrgerätehaus in Sausedlitz

4.2.

Beschluss zum Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses in Roitzschjora

4.3.

Beschluss zum Antrag auf Umbau des Dachgeschosses eines Wohnhauses in Löbnitz

4.4.

Information über die Anzeige eines Bauvorhabens - Aufstellung Büro- und Werkstattcontainer in Roitzschjora

4.5.

Information über die Anzeige eines Bauvorhabens - Neubau einer Flugzeugunterstellhalle mit Einbauten in Roitzschjora

4.6.

Information über die Anzeige von zehn Bauvorhaben - Errichtung von Ferienhäusern in Löbnitz

5.

Beratung und Beschlussfassung zur außerplanmäßigen Einzahlung aus der Aufnahme eines Kassenkredites im Vorgriff auf die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

6.

Grundsatzbeschluss Förderung nach Richtlinie Feuerwehrförderung - Beschaffung von Atemschutztechnik

7.

Beratung und Beschlussfassung zur Annahme einer Geldspende

8.

Beratung und Beschlussfassung zur Annahme einer Sachspende

9.

Informationen des Bürgermeisters

10.

Bürgerfragestunde

11.

Kontrolle der Niederschrift des öffentlichen Teiles der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2026

Nichtöffentlicher Teil:

12.

Sonstiges

13.

Beratung zum Haushaltsplanentwurf der Gemeinde Löbnitz für das Haushaltsjahr 2026

14.

Kontrolle der Niederschrift des nichtöffentlichen Teiles der Gemeinderatssitzung vom 27.04.202

6

Zum Tagesordnungspunkt 1:

Der Bürgermeister begrüßte die Damen und Herren Gemeinderäte sowie die Gäste zur Gemeinderatssitzung.

Zum Tagesordnungspunkt 2:

Zur Sitzung des Gemeinderates wurde form- und fristgerecht eingeladen.

Der Gemeinderat war mit 11 anwesenden Gemeinderäten beschlussfähig. Die vorliegende Tagesordnung wurde bestätigt.

Zum Tagesordnungspunkt 3:

3.1.

Beschlussvorlage 31/2026

Beschluss zum Städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ OT Reibitz der Gemeinde Löbnitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz beschließt den Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zur Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ OT Reibitz der Gemeinde Löbnitz mit dem Vorhabenträger, der Agrarprodukte Löbnitz GmbH, Delitzscher Str. 32, 04509 Löbnitz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Middendorf, in der vorliegenden Fassung. Der Vertrag wird Bestandteil der Verfahrensakten.

Sach- und Rechtslage

Zur Sicherung und Umsetzung der mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Ziele soll zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen werden. Der Vertrag regelt insbesondere die Übernahme von Kosten und Verpflichtungen durch den Vorhabenträger, die im Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung des Vorhabens entstehen. Der städtebauliche Vertrag ist vor dem Satzungsbeschluss zu schließen.

Anlage: Städtebaulicher Vertrag in der Fassung vom 18.06.2026.

Der Beschluss-Nr. 30/2026 wurde einstimmig gefasst (11:0:0).

3.2.

Beschlussvorlage 32/2026

Beschluss zum Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz beschließt den Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023 mit dem Vorhabenträger, der Agrarprodukte Löbnitz GmbH, Delitzscher Straße 32, 04509 Löbnitz, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Middendorf. Dieser regelt die Zahlung des Betreibers der Freiflächensolarinstallation, errichtet auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ an die Gemeinde Löbnitz. Der Vertragsabschluss durch Unterzeichnung erfolgt nach dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan.

Sach- und Rechtslage

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023) regelt im § 6 Abs. 1 Nr. 2 die finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau. Demnach sollen Anlagenbetreiber Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen. Der Betreiber plant demgemäß, der Gemeinde Löbnitz einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung ab Inbetriebnahme der jeweiligen Freiflächenanlage verbindlich anzubieten. Die Gemeinde ist gewillt, das Angebot des Betreibers anzunehmen. Zu diesem Zweck schließen die Parteien den Vertrag in der vorliegenden Fassung.

Der Vertrag basiert auf einem Vertragsmuster für die Zahlungen nach § 6 EEG vom Deutschen Städte- und Gemeindebund.

Anlage: Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023.

Der Beschluss-Nr. 31/2026 wurde einstimmig gefasst (11:0:0).

3.3.

Beschlussvorlage 33/2026

Beschluss zum Abstimmungsverfahren über die Abwägung zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ OT Reibitz der Gemeinde Löbnitz

Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz beschließt über das Abwägungsprotokoll vom 02.06.2026 mit den angeführten Abwägungen zu den vorliegenden Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf (56 Seiten gemäß Anlage) im Block abzustimmen.

Der Beschluss-Nr. 32/2026 wurde einstimmig gefasst (11:0:0).

3.4.

Beschlussvorlage 34/2026

Abwägungsbeschluss zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ OT Reibitz der Gemeinde Löbnitz

Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz beschließt die im Abwägungsprotokoll vom 02.06.2026 zum Entwurf angeführten Abwägungen zu den während der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf (56 Seiten laut Anlage).

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange und die Bürger, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Ergebnis der Abwägung zu benachrichtigen.

Der Beschluss hat nur mit der Anlage Gültigkeit.

Sach- und Rechtslage:

In der Zeit vom 11.02.2026 bis einschließlich 20.03.2026 fand die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 09.02.2026 bis einschließlich 13.03.2026 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in einem Abwägungsprotokoll zusammengestellt. Das beauftragte Planungsbüro hat gemeinsam mit der Verwaltung Abwägungsvorschläge erarbeitet, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorliegen. Der Beschluss erfolgt zur Dokumentation des Abwägungsprozesses.

Anlage: Abwägungsprotokoll zum Entwurf, Stand 02.06.2026.

Der Beschluss-Nr. 33/2026 wurde einstimmig gefasst (11:0:0).

3.5.

Beschlussvorlage 35/2026

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ OT Reibitz der Gemeinde Löbnitz

Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 29.06.2026 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ im Ortsteil Reibitz der Gemeinde Löbnitz in der Satzungsfassung vom 02.06.2026, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen auf der Planzeichnung (Teil B) einschließlich der Änderungen aus der Abwägung, als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landratsamt des Landkreises Nordsachsen, zur Genehmigung einzureichen.

Sach- und Rechtslage:

Die Abwägung zu den Anregungen und Hinweisen aus den eingegangenen Stellungnahmen wurde durch den Gemeinderat beschlossen. Aus der Beteiligung ergeben sich keine Änderungen an der Planung, sodass der Satzungsbeschluss erfolgen kann. Der Bebauungsplan ist zur Genehmigung beim Landratsamt Landkreis Nordsachsen einzureichen. Die Erteilung der Genehmigung und der Ort, an dem der Bebauungsplan für jedermann zur Einsicht bereitgehalten wird, sind anschließend ortsüblich bekanntzumachen. Mit Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Anlagen: Satzungsfassung Planzeichnung, Stand 02.06.2026.

Begründung und Umweltbericht mit Anlagen, Stand 02.06.2026.

Der Beschluss-Nr. 34/2026 wurde einstimmig gefasst (11:0:0).

Zum Tagesordnungspunkt 4:

4.1.

Beschlussvorlage 36/2026

Der Gemeinderat Löbnitz erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben der Gemeinde Löbnitz, Parkstraße 15 in 04509 Löbnitz; betrifft die Errichtung eines Anbaus an das bestehende Feuerwehrgerätehaus Sausedlitz, Hauptstraße 34 b auf dem Flurstück 349 der Flur 3 in der Gemarkung Sausedlitz.

Der Beschluss-Nr. 35/2026 wurde einstimmig gefasst (11:0:0).

4.2.

Beschlussvorlage 37/2026

Der Gemeinderat Löbnitz erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses in Löbnitz, OT Roitzschjora.

Der Beschluss-Nr. 36/2026 wurde einstimmig gefasst (11:0:0).

4.3.

Beschlussvorlage 38/2026

Der Gemeinderat Löbnitz erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben Umbau des Dachgeschosses eines Wohnhauses in Löbnitz.

Der Beschluss-Nr. 37/2026 wurde einstimmig gefasst (11:0:0).

4.4.

Information an den Gemeinderat

Entsprechend der vom Gemeinderat Löbnitz am 23.04.2018 beschlossenen Satzung zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 13 „Luftfahrtbezogenes Sondergebiet Verkehrslandeplatz Roitzschjora“ wurde der Gemeindeverwaltung Löbnitz ein Bauvorhaben Aufstellen von zwei Bürocontainern und einem Werkstattcontainer in der Gemarkung Roitzschjora angezeigt.

4.5.

Information an den Gemeinderat

Entsprechend der vom Gemeinderat Löbnitz am 23.04.2018 beschlossenen Satzung zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 13 „Luftfahrtbezogenes Sondergebiet Verkehrslandeplatz Roitzschjora“ wurde der Gemeindeverwaltung Löbnitz ein Bauvorhaben Neubau einer Flugzeugunterstellhalle mit Einbauten in der Gemarkung Roitzschjora angezeigt.

4.6.

Information an den Gemeinderat

Entsprechend der vom Gemeinderat Löbnitz am 15.12.2025 beschlossenen Satzung zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 12 „Seelhausener See – Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“ wurden der Gemeindeverwaltung Löbnitz zehn Bauvorhaben betrifft jeweils die Errichtung eines Ferienhauses in der Gemarkung Löbnitz angezeigt.

Flurstücke 567/7 und 568/6

Parzelle B 31

Haustyp New Bay 2

Flurstück 567/8

Parzelle A 29

Haustyp New Port 1

Flurstück 567/9

Parzelle A 28

Haustyp New Bay 2

Flurstück 567/10

Parzelle A 27

Haustyp New Bay 2

Flurstück 567/11

Parzelle A 26

Haustyp New Bay 1

Flurstück 567/12

Parzelle A 25

Haustyp New Bay 2

Flurstücke 567/13, 568/8, 446/3

Parzelle A 24

Haustyp New Port 1

Flurstücke 567/14, 568/9, 446/4

Parzelle A 23

Haustyp New Bay 1

Flurstücke 567/15, 568/10, 446/5

Parzelle A 22

Haustyp New Port 2

Flurstücke 445/1 und 443/1

Parzelle B 23

Haustyp Charleston

Zum Tagesordnungspunkt 5:

Beschlussvorlage 39/2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz beschließt im Vorgriff auf den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 die außerplanmäßige Einzahlung aus der Aufnahme eines Kassenkredites in Höhe von 970.000 EUR. Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister den Auftrag, Verhandlungen zur Aufnahme eines Kassenkredites zu führen und das wirtschaftlichste Angebot auszuwählen.

Der Beschluss-Nr. 38/2026 wurde einstimmig gefasst (11:0:0).

Zum Tagesordnungspunkt 6:

Beschlussvorlage 40/2026

Der Gemeinderat stimmt mit dem Grundsatzbeschluss der Aufnahme der Investitionsmaßnahme Beschaffung Atemschutztechnik in den Haushaltsplan 2026 zu.

Der Beschluss-Nr. 39/2026 wurde einstimmig gefasst (11:0:0).

Zum Tagesordnungspunkt 7:

Beschlussvorlage 41/2026

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende in Höhe von 250,00 Euro.

Der Beschluss-Nr. 40/2026 wurde einstimmig gefasst (11:0:0).

Zum Tagesordnungspunkt 8:

Beschlussvorlage 42/2026

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Sachspende in Höhe von 215,11 Euro.

Der Beschluss-Nr. 41/2026 wurde einstimmig gefasst (11:0:0).

Zum Tagesordnungspunkt 9:

1.

Der Bürgermeister informierte die Gemeinderäte und Gäste über die Arbeit des Bauhofes. Er bedankte sich für die geleistete Arbeit bei der Sanierung von Wohnungen, bei der Vorbereitung der verschiedenen Feste, Säuberung der Radwege rund um den Seelhausener See sowie die Unkrautbeseitigung und Rasenmahd in den einzelnen Ortsteilen.

2.

Der Bürgermeister informierte zum Stand der Sanierungsarbeiten (Malerarbeiten) in der Grundschule Löbnitz. Des Weiteren gab er bekannt, dass die Fahrstuhlabnahme in der 28. Kalenderwoche erfolgen soll.

3.

Der Bürgermeister informierte darüber, dass die Sanierungsarbeiten an der Turnhalle laut Plan verlaufen und die Turnhalle zur Einschulungsfeier genutzt werden kann.

4.

Der Bürgermeister informierte darüber, dass der Weg an der Kabine wegen des Befalls der Bäume mit dem Eichenprozessionsspinner gesperrt werden musste. Die Gemeinde hat bereits viele Bäume im gesamten Gemeindegebiet durch eine Fachfirma absaugen lassen. Die Beseitigung ist sehr kostenintensiv.

Zum Tagesordnungspunkt 10:

Im Rahmen der Bürgerfragestunde wurden aktuelle Fragen der anwesenden Bürger und Gemeinderäte behandelt.

Zum Tagesordnungspunkt 11:

Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2026 wurde in der vorliegenden Form beschlossen.

Nichtöffentlicher Teil:

Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.