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Amtsblatt der Gemeinde Löbnitz
Ausgabe 8/2026
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Nachstehendes Schreiben für Sie zur Information:

An das Landratsamt Nordsachsen

Betreff: Dringender Handlungsbedarf zur Gemeinde- und Landkreisübergreifenden Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Bürgermeister der Gemeinde Löbnitz sehe ich mich aufgrund der aktuellen Lage veranlasst, mit Nachdruck auf die außerordentlich starke Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners (EPS) im Gemeindegebiet hinzuweisen und um zeitnahe Unterstützung sowie die Prüfung weitergehender Maßnahmen zu bitten.

Die Gemeinde Löbnitz hat bereits in mehreren kostenintensiven Einsätzen durch ein Fachunternehmen die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners an den gemeindeeigenen Eichen durchgeführt. Trotz dieser Maßnahmen breitet sich der Befall weiterhin massiv aus und hat mittlerweile nahezu das gesamte Gemeindegebiet erfasst. Aufgrund der erheblichen Gefährdungslage mussten bereits öffentliche Wege und Aufenthaltsbereiche gesperrt werden.

Der Eichenprozessionsspinner stellt eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit von Menschen und Tieren dar. Die Brennhaare der Raupen enthalten ein hochwirksames Nesselgift und können selbst über größere Entfernungen durch den Wind verbreitet werden. Bereits jetzt mussten zahlreiche Einwohnerinnen und Einwohner sowie Besucher der Gemeinde wegen allergischer Reaktionen, Hautentzündungen, Atemwegsbeschwerden und Augenreizungen ärztlich behandelt werden. Die anhaltende Trockenheit und zunehmende Windereignisse verschärfen die Situation zusätzlich, da die gesundheitsgefährdenden Brennhaare großflächig im gesamten Gemeindegebiet verteilt werden und ihre Gefährlichkeit über lange Zeit erhalten bleibt.

Besonders betroffen sind Bereiche mit hohem Publikumsverkehr. Kindertagesstätten, Schulen, Spielplätze, Sport- und Freizeitanlagen sowie Rad- und Wanderwege können nur noch eingeschränkt oder zeitweise gar nicht genutzt werden. Als touristisch geprägte Gemeinde ist Löbnitz zudem in besonderem Maße auf frei zugängliche Naherholungsflächen angewiesen. Weitere Sperrungen würden nicht nur die Lebensqualität der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen, sondern auch negative Auswirkungen auf den Tourismus, die örtliche Wirtschaft und das öffentliche Leben haben.

Besonders besorgniserregend ist, dass sich der Befall inzwischen in einem bislang nicht gekannten Ausmaß entwickelt. Nahezu täglich erreichen die Gemeindeverwaltung neue Meldungen über befallene Bereiche. Darüber hinaus beobachten wir, dass sich die Raupen zunehmend auch auf andere Baumarten ausbreiten beziehungsweise diese als Aufenthalts- und Wanderbereiche nutzen. Dies lässt eine weitere Verschärfung der Gefahrenlage erwarten.

Ein wesentliches Problem besteht darin, dass sich die betroffenen Eichen keineswegs ausschließlich auf Grundstücken der Gemeinde befinden. Ein erheblicher Teil der Bäume steht auf Privatgrundstücken, auf Flächen des Freistaates Sachsen, des Bundes, von Forstbetrieben oder anderer Eigentümer. Nach derzeitiger Rechtslage kann eine Bekämpfung grundsätzlich nur durch den jeweiligen Grundstückseigentümer beziehungsweise den Verfügungsberechtigten veranlasst werden. Dadurch entstehen zahlreiche unbehandelte Befallsherde, von denen aus sich der Eichenprozessionsspinner ungehindert weiter ausbreiten kann. Die Maßnahmen der Gemeinde verlieren dadurch einen erheblichen Teil ihrer Wirksamkeit.

Aus Sicht der Gemeinde kann eine nachhaltige Eindämmung des Eichenprozessionsspinners deshalb nur durch ein abgestimmtes, flächendeckendes und eigentümerübergreifendes Bekämpfungskonzept erfolgen. Einzelmaßnahmen einzelner Kommunen oder Grundstückseigentümer reichen angesichts des inzwischen erreichten Ausbreitungsgrades nicht mehr aus. Erforderlich ist eine Landkreisweite Koordinierung der Maßnahmen, um die Bekämpfung zeitlich und räumlich aufeinander abzustimmen und eine nachhaltige Wirkung zu erzielen.

Ergänzend bitte ich darum, kurzfristig eine gemeinsame Gefahrenbewertung unter Beteiligung des Gesundheitsamtes, der zuständigen Forstbehörden, der Naturschutzbehörden sowie der betroffenen Kommunen vorzunehmen. Ziel sollte es sein, das tatsächliche Ausmaß des Befalls im Landkreis zu erfassen, die gesundheitlichen Risiken fachlich zu bewerten und daraus ein abgestimmtes Vorgehen zur nachhaltigen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners abzuleiten.

Sollte es nicht gelingen, kurzfristig eine koordinierte Bekämpfungsstrategie auf Ebene des Landkreises beziehungsweise gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen zu entwickeln und umzusetzen, ist davon auszugehen, dass sich die Situation in den kommenden Jahren weiter erheblich verschärfen wird. Für das Jahr 2027 und die Folgejahre ist mit einer weiteren Zunahme des Befalls, steigenden Gesundheitsgefahren, zusätzlichen Sperrungen öffentlicher Einrichtungen und Wege sowie erheblichen finanziellen Belastungen der Kommunen zu rechnen. Die Kosten für wiederkehrende Bekämpfungsmaßnahmen, Absperrungen und Sicherungsmaßnahmen werden die finanziellen Möglichkeiten vieler Gemeinden dauerhaft übersteigen. Gleichzeitig drohen weitere Einschränkungen für den Tourismus, die Naherholung sowie das öffentliche Leben insgesamt.

Ich bitte Sie daher nachdrücklich,

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die aktuelle Gefährdungslage im Landkreis neu zu bewerten,

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die Einrichtung einer Landkreisweiten Koordinierungsstelle beziehungsweise eines gemeinsamen Bekämpfungsprogramms zu prüfen,

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gemeinsam mit dem Gesundheitsamt, den zuständigen Forst- und Naturschutzbehörden sowie allen betroffenen Grundstückseigentümern eine Landkreisweite Gefahrenbewertung und ein abgestimmtes Vorgehen zur Bekämpfung zu entwickeln,

•

Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung der betroffenen Kommunen und Grundstückseigentümer durch den Landkreis oder den Freistaat Sachsen zu prüfen,

•

sowie die Möglichkeiten einer gemeinde- und landkreisübergreifenden Bekämpfung zeitnah auf den Weg zu bringen.

Die Gemeinde Löbnitz ist bereit, sich aktiv an einer gemeinsamen Lösung zu beteiligen. Ohne ein koordiniertes Vorgehen aller beteiligten Behörden und Grundstückseigentümer wird es jedoch nicht möglich sein, die Bevölkerung wirksam vor den erheblichen Gesundheitsgefahren des Eichenprozessionsspinners zu schützen.

Ich bitte Sie daher um eine zeitnahe Prüfung unseres Anliegens und um Mitteilung, welche Maßnahmen seitens des Landkreises vorgesehen sind. Angesichts der dynamischen Entwicklung des Befalls und der prognostizierten weiteren Ausbreitung besteht aus Sicht der Gemeinde dringender Handlungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Hoffmann

Bürgermeister der Gemeinde Löbnitz