Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in den letzten Jahren war es eine gute Tradition die Altersjubilare im Liebschützberger Anzeiger zu nennen. Diese Rubrik müssen wir jedoch einstellen, da es uns das geltende Melderecht und insbesondere das Datenschutzrecht nicht mehr erlauben, ohne die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person diese „Veröffentlichung“ vorzunehmen. Die Gesetze sollen die Bürgerinnen und Bürger vor ungewollter Datenverarbeitung schützen und stellen an Unternehmen und Verwaltungen hohe Anforderungen, die bei Nichtbeachtung auch geahndet werden können. In Zeiten von Internet, Onlinehandel oder Social Media ist der Schutz personenbezogener Daten wichtiger denn je.
Aus Gesprächen erfahren wir jedoch immer wieder, dass es viele Einwohnerinnen und Einwohner gut finden, wenn der eigene 75. oder 80. Geburtstag im Amtsblatt steht. Für viele gehört das zum Zusammenleben dazu, weshalb wir die Jubiläums-Rubrik im Liebschützberger Anzeiger auch in Zukunft weiterführen möchten.
Falls Sie diese Meinung teilen, sind wir auf Ihre Unterstützung durch das Ausfüllen der nachfolgenden Einwilligungserklärung angewiesen. Senden Sie diese Erklärung bitte per Brief, Fax oder E-Mail an die Gemeindeverwaltung Liebschützberg zurück.
Liegt uns Ihre Einwilligung vor, werden wir Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeden fünften weiteren Geburtstag und ab dem 90. Geburtstag jeden folgenden Geburtstag im Liebschützberger Anzeiger (ab Februar 2024) veröffentlichen.
Die Einwilligung ist selbstverständlich freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung in die Zukunft widerrufen werden.