Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg hat am 19.09.2023 beschlossen, den am 22.05.1997 von der Gemeindevertretung beschlossenen und am 05.12.1997 wirksam gewordenen Flächennutzungsplan der Altgemeinde Borna, jetzt Gemeinde Liebschützberg, in dem Zusammenhang mit dem Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Biogasanlage Zaußwitz“ gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauG) in der zurzeit gültigen Fassung zu ändern.
Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren. Der Bereich der 1. Änderung umfasst aus dem Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Biogasanlage Zaußwitz“ die Flurstücke 383/6, 383/7 und 109/1 teilweise in der Gemarkung Zaußwitz und beansprucht eine Fläche von ca. 1,78 Hektar. Der Änderungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan durch eine orange Fläche dargestellt.
Das Ziel der Änderung ist, dass die im Änderungsbereich liegende Fläche, welche im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist, als Sondergebiet Biogasanlage ausgewiesen wird.
Gemeinde Liebschützberg, den 04.10.2023