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Liebschützberger Anzeiger - Amts- und Informationsblatt
Ausgabe 10/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung im Zusammenhang mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2011

- Widerspruchsrecht der Betroffenen gegen die Datenübermittlung

Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31.03. Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift zu Personen (deutsche Staatsangehörige), die im nächsten Jahr volljährig werden (§ 58c Abs. 1 Soldatengesetz).

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 BMG widersprochen haben. Betroffene(r) ist jede/jeder Deutsche, der in dem auf die Datenübermittlung folgenden Kalenderjahr das 18. Lebensjahr vollendet.

Der Widerspruch ist schriftlich an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Liebschützberg

04758 Liebschützberg OT Borna, Str. der Jugend 5 zu richten.