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Liebschützberger Anzeiger - Amts- und Informationsblatt
Ausgabe 10/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse in der Gemeinderatssitzung von 26.08.2025

Beschluss-Nr.: 12/38/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 26.08.2025 die in der Anlage unter Nr. 16/25 bis 18/25 aufgeführten Spenden zur Annahme für die jeweilige Maßnahme bzw. Einrichtung.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der GR:

15 + BM

davon anwesende GR:

15 + BM

Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Wegen Befangenheit (§ 20 SächsGemO) von der Abstimmung ausgeschlossene GR: 0

Beschluss-Nr.: 12/39/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg beschließt die überplanmäßige Ausgabe sowie die überplanmäßige Einnahme für die Realisierung von drei Kleinprojekten im Rahmen des Regionalbudgets 2025. Der Verwendung der liquiden Mittel zur Deckung der notwendigen Eigenmittel wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der GR:

15 + BM

davon anwesende GR:

15 + BM

Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Wegen Befangenheit (§ 20 SächsGemO) von der Abstimmung ausgeschlossene GR: 0

Beschluss-Nr.: 12/40/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg beschließt die überplanmäßige Ausgabe die energetische Modernisierung der Gemeindeverwaltung und Begleichung der Schlussrechnung der Firma Elektro Bart für die energetische Sanierung der Grundschule sowie die überplanmäßige Einnahme für die energetische Modernisierung der Gemeindeverwaltung. Der Verwendung der liquiden Mittel zur Deckung der notwendigen Eigenmittel wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der GR:

15 + BM

davon anwesende GR:

15 + BM

Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Wegen Befangenheit (§ 20 SächsGemO) von der Abstimmung ausgeschlossene GR: 0

Beschluss-Nr.: 12/41/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Liebschützberg per 31.12.2017 mit seinen Bestandteilen, Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der GR:

15 + BM

davon anwesende GR:

15 + BM

Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Wegen Befangenheit (§ 20 SächsGemO) von der Abstimmung ausgeschlossene GR: 0

Beschluss-Nr.: 12/42/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg stimmt dem nachträglichen Bauantrag „Sanierung Einfamilienwohnhaus mit Erneuerung Dachkonstruktion, wärmetechnischer Ertüchtigung einer Hauslängsseite (Hofseite) im Obergeschoss und Neubau Carport““ in der Gemarkung Clanzschwitz (Fl.-Nr. 138/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme bei der zuständigen Bauaufsicht abzugeben.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der GR:

15 + BM

davon anwesende GR:

15 + BM

Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Wegen Befangenheit (§ 20 SächsGemO) von der Abstimmung ausgeschlossene GR: 0

Beschluss-Nr.: 12/43/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg stimmt dem Bauantrag „Neubau Nebengebäudes als Garage“ in der Gemarkung Ganzig (Fl.-Nr. 68/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme bei der zuständigen Bauaufsicht abzugeben.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der GR:

15 + BM

davon anwesende GR:

15 + BM

Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Wegen Befangenheit (§ 20 SächsGemO) von der Abstimmung ausgeschlossene GR: 0

Beschluss-Nr.: 12/44/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg stimmt dem Bauantrag „Anbau Arbeitszimmer und Neubau Doppelgarage“ in der Gemarkung Borna (Fl.-Nr. 242/7) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme bei der zuständigen Bauaufsicht abzugeben.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der GR:

15 + BM

davon anwesende GR:

15 + BM

Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Wegen Befangenheit (§ 20 SächsGemO) von der Abstimmung ausgeschlossene GR: 0

Beschluss-Nr.: 12/45/25

Der Gemeinderat stimmt der Zielabweichung Rotor-Out gemäß der sog. „Flexibilisierungsklausel“, § 20 Absatz 3 SächsLPlG, im Genehmigungsverfahren gemäß § 4 BImSchG i. V. m. § 19 Absatz 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV i. V. m. § 7 Absatz 3 UVPG vom 17. Juli 2024 zu, sodass die Errichtung und der Betrieb der geplanten und beantragten acht Windenergieanlagen im Windpark Zaußwitz umgesetzt werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der GR:

15 + BM

davon anwesende GR:

15 + BM

Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 5, Enthaltungen: 1

Wegen Befangenheit (§ 20 SächsGemO) von der Abstimmung ausgeschlossene GR: 0