Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg hat in seiner öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.08.2025 den Jahresabschluss 2017 mit seinen Bestandteilen, Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung wie folgt festgestellt:
Beschluss-Nr.: 12/41/25
Ergebnisrechnung mit:
Summe der ordentlichen Erträge — 4.125.147,95 €
Summe der ordentlichen Aufwendungen — 4.590.172,56 €
einem ordentlichen Ergebnis (Fehlbetrag) — - 465.024,61 €
einem Sonderergebnis (Fehlbetrag) — - 7.865,36 €
Gesamtergebnis als Fehlbetrag — - 472.889,97 €
Finanzrechnung mit:
Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit — 15.204,97 €
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit — -168.824,27 €
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit — 465.725,74 €
Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr — 312.106,44 €
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen — 457,55 €
Überschuss an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr — 312.563,99 €
Vermögensrechnung mit
einer Bilanzsumme zum 31.12.2017 — 19.037.883,75 €
Der Saldo aus dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses und dem Fehlbetrag des Sonderergebnisses wird unter Anwendung des § 131 Abs. 6 SächsGemO in voller Höhe mit dem Basiskapital verrechnet.
Nach § 99 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Liebschützberg steht der Jahresabschluss 2017 zur öffentlichen Einsichtnahme während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung in der Kämmerei dauerhaft zur Verfügung.
Unter Anwendung des § 88 Abs. 5 SächsGemO wurde auf die Erstellung eines Anhanges mit Anlagen und eines Rechenschaftsberichtes verzichtet.