Aufgrund der vermehrten Anfragen zum Thema Videoüberwachung möchten wir Sie über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.
Was ist erlaubt?
Überwachung des eigenen Grundstücks:
Sie dürfen Ihr eigenes Grundstück und Haus mit Kameras überwachen.
Hinweispflicht:
Sie müssen deutlich erkennbar machen, dass das Grundstück videoüberwacht wird, beispielsweise durch ein Hinweisschild.
Was ist nicht erlaubt?
Erfassung öffentlicher Bereiche:
Es ist verboten, Straßen, Gehwege oder andere öffentliche Flächen zu filmen.
Überwachung des Nachbargrundstücks:
Auch die Überwachung von Nachbargrundstücken ist untersagt.
Veröffentlichung von Aufnahmen:
Ohne die Einwilligung der abgebildeten Personen dürfen Videoaufnahmen nicht veröffentlicht werden, um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild zu vermeiden.
Gründe für die Einschränkungen
Persönlichkeitsrechte:
Die Überwachung des öffentlichen Raums greift in die Persönlichkeitsrechte einer unbestimmten Anzahl von Personen ein.
Aufgabe der Polizei:
Die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum ist Aufgabe der Polizei, nicht von Privatpersonen.
Konsequenzen bei Verstößen:
Bußgelder: Bei Verstößen können erhebliche Bußgelder drohen.
Schadensersatz: Betroffene können Schadensersatzansprüche geltend machen. Entfernung der Kameras:
Gerichte können die Entfernung oder Anpassung der Kamera anordnen.