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Liebschützberger Anzeiger - Amts- und Informationsblatt
Ausgabe 11/2025
Mitteilungen
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Aufgrund der vermehrten Anfragen zum Thema Videoüberwachung möchten wir Sie über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.

Was ist erlaubt?

Überwachung des eigenen Grundstücks:

Sie dürfen Ihr eigenes Grundstück und Haus mit Kameras überwachen.

Hinweispflicht:

Sie müssen deutlich erkennbar machen, dass das Grundstück videoüberwacht wird, beispielsweise durch ein Hinweisschild.

Was ist nicht erlaubt?

Erfassung öffentlicher Bereiche:

Es ist verboten, Straßen, Gehwege oder andere öffentliche Flächen zu filmen.

Überwachung des Nachbargrundstücks:

Auch die Überwachung von Nachbargrundstücken ist untersagt.

Veröffentlichung von Aufnahmen:

Ohne die Einwilligung der abgebildeten Personen dürfen Videoaufnahmen nicht veröffentlicht werden, um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild zu vermeiden.

Gründe für die Einschränkungen

Persönlichkeitsrechte:

Die Überwachung des öffentlichen Raums greift in die Persönlichkeitsrechte einer unbestimmten Anzahl von Personen ein.

Aufgabe der Polizei:

Die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum ist Aufgabe der Polizei, nicht von Privatpersonen.

Konsequenzen bei Verstößen:

Bußgelder: Bei Verstößen können erhebliche Bußgelder drohen.

Schadensersatz: Betroffene können Schadensersatzansprüche geltend machen. Entfernung der Kameras:

Gerichte können die Entfernung oder Anpassung der Kamera anordnen.