Auf Grundlage des § 99 der Sächsischen Gemeindeordnung ist jährlich ein Bericht über die Eigenbetriebe, die Zweckverbände und die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Kommune unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg hat in seiner Sitzung am 14.11.2023 den Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2022 zur Kenntnis genommen.
Nach § 99 (4) der Sächsischen Gemeindeordnung i.V.m. § 2 (1) der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Liebschützberg steht der Beteiligungsbericht 2022 zur öffentlichen Einsichtnahme während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung in der Kämmerei dauerhaft zur Verfügung.
Darüber hinaus ist der Beteiligungsbericht auf der Homepage der Gemeinde Liebschützberg veröffentlicht.