Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Auch Verlängerungen oder Aktualisierungen der Kinderreisepässe sind dann nicht mehr möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Ab dem 1. Januar 2024 erhalten Kinder entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass. Der Personalausweis wird allerdings nicht von allen Ländern zur Einreise anerkannt. Bitte informieren Sie sich daher vor der Reise über die Einreisebestimmungen des Landes. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes können Sie diese Informationen nachlesen: www.auswaertiges-amt.de
Da diese Dokumente (Personalausweis und Reisepass) nicht sofort vor Ort ausgestellt werden, sollte bei der Urlaubsplanung eine Lieferzeit von bis zu 4 Wochen berücksichtigt werden.
Der beantragte Personalausweis oder Reisepass für Personen unter 24 Jahren ist generell sechs Jahre gültig. Das Dokument kann aber auch bereits vorher ungültig werden, wenn die Identifizierung des Kindes anhand des Passbildes nicht mehr möglich ist. Vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern verändert sich das Aussehen oft in kurzer Zeit. Weicht das Passbild im Ausweis/Pass zu stark vom aktuellen Aussehen des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und kann nicht mehr verwendet werden. In diesem Fall empfiehlt das Bundesinnenministerium rechtzeitig ein neues Dokument zu beantragen, um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden.
Informationen zur Antragstellung PA / RP:
vorzulegende Unterlagen:
Geburtsurkunde, ein Lichtbild, Zustimmung der Sorgeberechtigten bzw. Negativbescheinigung bei alleinigem Sorgerecht
ab dem 10. Lebensjahr eigene Unterschrift des Kindes im Dokument
ab dem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke des Kindes im Dokument
Gebühr für Personalausweis für 0 bis 24jährige: 22,80 €
Gebühr für Reisepass für 0 bis 24jährige: 37,50 €