Titel Logo
Liebschützberger Anzeiger - Amts- und Informationsblatt
Ausgabe 12/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer

Hebesatzsatzung

Aufgrund des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG), des § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) und des § 7 Absatz 4 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg in seiner öffentlichen Sitzung am 19.11.2024 mit Beschluss Nr. 04/10/24 folgende Satzung beschlossen:

§1

Erhebungsgrundsatz

Die Gemeinde Liebschützberg erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

1.

Für die Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

der Steuermessbeträge

b)

für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B)

2.

Für die Gewerbesteuer

auf 398 v.H.

der Steuermessbeträge.

§ 3

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung vom 01.01.2019 mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.

Borna, den 21.11.2024

Sebastian Sommer
Bürgermeister