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Liebschützberger Anzeiger - Amts- und Informationsblatt
Ausgabe 12/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz über Vorarbeiten zum geplanten Wasserstoffkernnetz im Industriebogen Meißen.

Die SachsenEnergie AG plant als Vorhabenträger die Errichtung eines Wasserstoffnetzes zur Versorgung von Industriekunden im Bereich Riesa, Zeithain und Gröditz. Dieses Projekt ist Teil der bundesweiten Wasserstoffstrategie und des darin enthaltenen Wasserstoffkernnetzes. Künftige Netzbetreiberin ist die SachsenNetze HS.HD GmbH. Das Kernnetz bildet die Grundlage für eine geplante, flächendeckende Wasserstoffversorgung, welche zunächst für Industriezentren und Kraftwerke vorgesehen ist. Durch die Versorgung mit Wasserstoff werden erhebliche Potenziale zur CO₂-Reduzierung mit dem Ziel der Klimaneutralität erschlossen.

Die etwa 37 Kilometer lange Wasserstoffleitung hat einen Durchmesser von 200 mm bzw. 250 mm und wird für einen maximalen Druck von 63 bar ausgelegt.

Die SachsenEnergie AG wird dem Vorhaben eine Planfeststellung nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz voranstellen. Für die Anfertigung der Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren und der hierzu benötigten Fachunterlagen müssen Vorarbeiten durchgeführt werden. Dazu gehören unter anderem Vermessungsarbeiten, Boden- und Grundwasseruntersuchungen, archäologische Prospektionen und umweltschutzfachliche Kartierungen, mit denen im Oktober 2025 begonnen werden soll. Die Vorarbeiten werden voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen sein.

Gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz zeigt die SachsenEnergie AG die Durchführung der Vorarbeiten für das vorstehend beschriebene Vorhaben hiermit öffentlich an.

Betroffen ist unter anderem die Gemeinde Liebschützberg mit folgenden Gemarkungen:

Leckwitz, Sahlassan, Zaußwitz.

Die Arbeiten werden durch von der SachsenEnergie AG beauftragte Unternehmen durchgeführt. Die Unternehmen sind angewiesen, das Recht zur Betretung der Grundstücke schonend auszuüben. Etwaige durch die Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile, insbesondere Flurschäden, werden entschädigt.

Mit der Durchführung der verfahrensnotwendigen Vorarbeiten ist noch keine Entscheidung über die Ausführung der geplanten Wasserstoffkernnetzleitung verbunden.

Bei Rückfragen zu den Vorarbeiten wenden Sie sich bitte an das beauftragte

Ingenieurbüro Pipeline Engineering Consulting GmbH

Herrn Toralf Tietze

Tel.: 030 293 85 814

E-Mail: toralf.tietze@ple-engineering.com

SachsenEnergie AG

Friedrich-List-Platz 2

01069 Dresden

presse@SachsenEnergie.de