Lauchhammerstraße 20 * 01591 Riesa * Tel. (03525) 5038-0 * Fax (03525) 503820
Riesa, 27.10.2025
im Zuge der Grenzwiederherstellung der Umringsgrenze am Flurbereinigungs-gebiet B 169 Ortsumfahrung Stauchitz (VKZ 270281) im Auftrag des Landratsamt Meißen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Fachkräfte des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing.(FH) Andreas Reypka beabsichtigen ab dem 15.12.2025 auf folgenden Flurstücken der Gemarkung Ganzig:
349/3, 350/3, 351/3, 352/3, 353, 354, 355, 356, 357, 358, 359, 360, 372, 373, 374, 375, 376, 377, 378, 379, 380, 385, 388, 389, 398, 399/2, 416, 451/2
Arbeiten aufgrund des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Artikel 15 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) geändert worden ist, durchzuführen. Sie werden gebeten, den Arbeiten beizuwohnen oder einen Vertreter zu entsenden und unseren Mitarbeitern den Verlauf der Ihnen bekannten unterirdischen Leitungen in der Örtlichkeit anzugeben. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass das Flurstück zugänglich ist, und alle Grenzmarken sichtbar sind. Die Arbeiten können auch ohne Ihre Anwesenheit durchgeführt werden.
Herr R. Kaiser erteilt Ihnen gern weitere Auskünfte.