Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg hat in seiner öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.11.2025 den Jahresabschluss 2018 mit seinen Bestandteilen, Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung wie folgt festgestellt:
Beschluss-Nr.: 15/54/25
Ergebnisrechnung mit:
Summe der ordentlichen Erträge — 4.547.448,40 €
Summe der ordentlichen Aufwendungen — 4.641.930,68 €
einem ordentlichen Ergebnis (Fehlbetrag) — - 94.482,28 €
einem Sonderergebnis (Überschuss) — 35.523,02 €
Gesamtergebnis als Fehlbetrag — - 58.959,26 €
Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis
mit dem Basiskapital gem. § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO 502.424,04 €
Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis
mit dem Basiskapital gem. § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO — 35.046,93 €
Gesamtergebnis — 478.511,71 €
Finanzrechnung mit:
Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit — 626.852,95 €
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit — - 201.164,05 €
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit — - 74.524,26 €
Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr — 351.164,64 €
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen — - 16.925,06 €
Überschuss an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr — 334.239,58 €
Vermögensrechnung mit
einer Bilanzsumme zum 31.12.2018 — 19.421.182,53 €
Der Saldo aus dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses und dem Überschuss des Sonderergebnisses wird der Rücklage zugeführt.
Nach § 99 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Liebschützberg steht der Jahresabschluss 2018 zur öffentlichen Einsichtnahme während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung in der Kämmerei dauerhaft zur Verfügung.
Unter Anwendung des § 88 Abs. 5 SächsGemO wurde auf die Erstellung eines Anhanges mit Anlagen und eines Rechenschaftsberichtes verzichtet.