Flurbereinigungsverfahren B 169 OU Stauchitz
Gemeinden Stauchitz, Naundorf, Liebschützberg, Stadt Riesa
Landkreis Meißen, Nordsachsen
Verfahrensnummer: 270281
Aktenzeichen: 20104.21.8461.34/270281
Die obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Meißen ordnete mit Beschluss vom 25.08.2022 das Flurbereinigungsverfahren B 169 Ortsumfahrung (OU) Stauchitz nach §§ 1, 37 und 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) an, als begleitendes Flurbereinigungsverfahren zur Umsetzung des 3. Bauabschnittes der B 169 Salbitz- Riesa. Die mit der Bekanntmachung des Flurbereinigungsbeschlusses entstandene Teilnehmergemeinschaft benötigt einen arbeitsfähigen Vorstand, der von der Teilnehmerversammlung gewählt wird. Die Teilnehmer, das heißt alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Flurbereinigungsgebiet, oder deren gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte, werden hiermit eingeladen zur
1. Teilnehmerversammlung
am Donnerstag, den 02.03.2023, um 18:00 Uhr in den
Saal des Vereinshauses Stösitz,
Stösitzer Hauptstraße 50/52
01594 Stauchitz OT Stösitz
| Zur Tagesordnung gehören folgende Punkte: | |
| TOP 1: | Vorstellung des Flurbereinigungsverfahrens B 169 OU Stauchitz |
| TOP 2: | Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und des Vorschlages zum Wahlverfahren |
| TOP 3: | Abstimmung zum Wahlverfahren |
| TOP 4: | Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft |
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen.
Bitte melden Sie sich bis zum 28.02.2023 für die Teilnehmerversammlung an. Nutzen Sie dafür die Verfahrenswebseite unter der Adresse
www.vlnsachsen.de/270281/vorstandswahl
oder rufen Sie uns an unter 03521 725 2188.
Auf der Seite finden Sie außerdem weitere Informationen rund um das Flurbereinigungsverfahren B 169 OU Stauchitz und die Vorstandswahl.
Der Vorsitzende des Vorstandes und sein Stellvertreter werden vom Amt bestimmt. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter hat das Amt auf je 4 festgesetzt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit insgesamt 8 Personen als Mitglied oder Stellvertreter in den Vorstand wählen.
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG).
Jeder Teilnehmer hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so können sie ihr Wahlrecht nicht ausüben.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur ein Stimmrecht hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, sollten daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.
Teilnehmer, die bei der Wahl abwesend sind und nicht vertreten werden, können ihre Stimme nachträglich nicht mehr geltend machen.
Kommt die Wahl im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, so kann die obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Meißen nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung die Mitglieder des Vorstandes bestellen.
Der Wahl zum Vorstandsmitglied kann sich jede volljährige, natürliche Person stellen, unabhängig davon, ob sie Teilnehmer (das heißt Eigentümer oder Erbbauberechtigter im Verfahrensgebiet), Nebenbeteiligter (z. B. Bewirtschafter, Gemeindevertreter) oder Nichtbeteiligter ist. Ebenso müssen die Kandidaten für den Vorstand nicht örtlich ansässig sein. Die Kandidaten für den Vorstand sollten interessiert sein, aktiv an der Durchführung des Verfahrens und an der Gestaltung des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken.
Interessenten an der Mitarbeit im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft sind aufgerufen, bis zur Wahl ihre Bereitschaft bei der Obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Meißen oder unter kvma.flurneuordnung@kreis-meissen.de mit Kontaktdaten zu erklären.
Die Gebietskarte mit der Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes kann unter der Adresse www.vlnsachsen.de/270281/Anordnung/Karte abgerufen werden.
Es wird empfohlen, einen eigenen Kugelschreiber (blau schreibend) mitzubringen.
Großenhain, den 04.01.2023