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Liebschützberger Anzeiger - Amts- und Informationsblatt
Ausgabe 2/2023
Mitteilungen
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Verunreinigungen durch Hundekot

In den letzten Tagen häufen sich Beschwerden über Hundekot auf Gehwegen und anderen öffentlichen, privaten Flächen und auch vor Kindereinrichtungen. Gemäß § 5 Abs. 1 der Polizeiverordnung unserer Gemeinde haben Führer von Tieren dafür zu sorgen, dass öffentliche Straßen und Anlagen nicht durch Tiere, insbesondere deren Kot, verunreinigt werden. Dennoch herbeigeführte Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen (ggf. Entsorgung über Restmülltonne). Wird dies nicht beachtet, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 6 der Polizeiverordnung), die geahndet werden kann. Wir fordern alle Hundeführer auf, im öffentlichen Bereich abgelegten Hundekot sofort zu beseitigen, um Ordnung und Sauberkeit in unseren Ortsteilen zu gewährleisten.