Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg hat in seiner öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.12.2023 den Jahresabschluss 2015 mit seinen Bestandteilen, Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung wie folgt festgestellt:
Beschluss-Nr.: 49/214/23
Ergebnisrechnung mit:
Summe der ordentlichen Erträge — 3.681.340,86 €
Summe der ordentlichen Aufwendungen — 4.338.369,76 €
einem ordentlichen Ergebnis (Fehlbetrag) — - 657.028,90 €
einem Sonderergebnis (Überschuss) — 29.413,13 €
Finanzrechnung mit:
Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit — - 27.791,95 €
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit — 55.962,85 €
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit — - 65.399,26 €
Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr — - 37.228,36 €
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen — 244,66 €
Bedarf an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr — - 36.983,70 €
Vermögensrechnung mit
einer Bilanzsumme zum 31.12.2015 — 19.296.909,26 €
Der Saldo aus dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses und dem Überschuss des Sonderergebnisses wird unter Anwendung des § 131 Abs. 6 SächsGemO in voller Höhe mit dem Basiskapital verrechnet.
Nach § 99 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Liebschützberg steht der Jahresabschluss 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung in der Kämmerei dauerhaft zur Verfügung.
Unter Anwendung des § 88 Abs. 5 SächsGemO wurde auf die Erstellung eines Anhanges mit Anlagen und eines Rechenschaftsberichtes verzichtet.