Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.01.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächensolaranlage Schönnewitz“ mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht beschlossen.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden die folgenden allgemeinen Planungsziele angestrebt: Planungsrecht für die Errichtung einer Freiflächensolaranlage sowie der dazu erforderlichen Nebenanlagen.
Die Lage des Plangebiets ist im beigefügtem Kartenausschnitt dargestellt und umfasst in der Gemarkung Schönnewitz das Flurstück: 408.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, einzuholen.
Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden folgende Unterlagen ausgelegt:
| • | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freiflächensolaranlage Schönnewitz“ bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht als Anlage zur Begründung; Entwurf, Fassung vom November 2023 |
| • | Artenschutzrechtlich-Fachbeitrag; Fassung von Oktober 2023 |
| • | Gefährdungsbewertung; Fassung von September 2023 |
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit
vom 15.02.2024 bis einschließlich 19.03.2024
in der Gemeinde Liebschützberg, Straße der Jugend 5, 04758 Liebschützberg, OT Borna, Zimmer 7. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist für jedermann während der Dienststunden möglich.
| Montag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr |
| Freitag | nach Vereinbarung |
Während der oben genannten Frist kann sich die Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes äußern und Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Zeiten mündlich zur Niederschrift abgeben.
Ebenso wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.liebschuetzberg.de) eingestellt und über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Beteiligungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Übersichtsplan
Gemeinde Liebschützberg, den 07.02.2024